Kontrollbericht zu Metzgerei Hensel, Ortenberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Hensel
Schloßgasse 4
63683 Ortenberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebsprüfung am 01.03.2021 ergab keine Beanstandungen
Die Betriebsprüfung am 01.03.2021 ergab 6 Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Hensel, Ortenberg [#249235]
Datum
16. Mai 2022 23:23
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Hensel Schloßgasse 4 63683 Ortenberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249235/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen werden wir zeitnah prüfen. Wir bitten jedoch um Verständn…
Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Metzgerei Hensel, Ortenberg [#249235]
Datum
16. Mai 2022 23:23
Status
Warte auf Antwort
imageb6b769.jpg
16,7 KB


Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen werden wir zeitnah prüfen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl von Anfragen ggf. zu einer verzögerten Bearbeitung kommen kann. Dankeschön für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Bestätigung Eingang - Wetteraukreis - Metzgerei Hensel Bestätigung Eingang - Wetteraukreis - Metzgerei Hensel
Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung Eingang - Wetteraukreis - Metzgerei Hensel
Datum
1. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung Eingang - Wetteraukreis - Metzgerei Hensel
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Erfolgreicher Bescheid - Wetteraukreis Metzgerei Hensel Erfolgreicher Bescheid - Wetteraukreis Metzgerei Hensel
Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Wetteraukreis Metzgerei Hensel
Datum
14. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
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Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Via
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Betreff
Erfolgreiche Antwort - Wetteraukreis - Metgerei Hensel
Datum
5. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort - Wetteraukreis - Metgerei Hensel Die Betriebsprüfung am 01.03.2021 ergab keine Beanstandungen Die Betriebsprüfung am 01.03.2021 ergab 6 Beanstandungen