Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg im Schwarzwald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Kaiser
Hauptstraße 54a
78098 Triberg im Schwarzwald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 25.06.2020 ergab 1 Beanstandung
Die Betriebskontrolle am 01.09.2021 ergab 7 Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg im Schwarzwald [#249218]
Datum
16. Mai 2022 23:16
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Kaiser Hauptstraße 54a 78098 Triberg im Schwarzwald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249218/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.05.2022. Eine Nachricht ist auf dem P…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg im Schwarzwald [#249218]
Datum
17. Mai 2022 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.05.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg i…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg im Schwarzwald [#249218]
Datum
4. August 2022 11:12
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg im Schwarzwald“ vom 16.05.2022 (#249218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 16.05.2022 erhielten Sie mit Schreiben vom 17.05.202…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg im Schwarzwald [#249218]
Datum
4. August 2022 12:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 16.05.2022 erhielten Sie mit Schreiben vom 17.05.2022 eine Eingangsbestätigung mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Solange diese Frage von Ihrer Seite aus unbeantwortet bleibt kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich meine hier die Routinekontrollen und Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüße…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Kaiser, Triberg im Schwarzwald [#249218]
Datum
29. August 2022 13:42
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich meine hier die Routinekontrollen und Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249218/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Erfolgreicher Bescheid - Schwarzwald-Baar Kreis - Metzgerei Kaiser Erfolgreicher Bescheid - Schwarzwald-Baar Kreis…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Schwarzwald-Baar Kreis - Metzgerei Kaiser
Datum
26. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Erfolgreicher Bescheid - Schwarzwald-Baar Kreis - Metzgerei Kaiser

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Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort - Schwarzwald Baar Kreis - Kaiser
Datum
28. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort - Schwarzwald Baar Kreis - Kaiser Die Betriebskontrolle am 25.06.2020 ergab 1 Beanstandung Die Betriebskontrolle am 01.09.2021 ergab 7 Beanstandungen