Kontrollbericht zu Metzgerei Leberle, Oettingen i

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Leberle
Königsstraße 7
86732 Oettingen i.Bay.

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 02.07.2019 ergab 16 Beanstandungen
Die Betriebskontrolle am 05.10.2021 ergab 22 Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Leberle, Oettingen i [#248848]
Datum
11. Mai 2022 21:23
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Leberle Königsstraße 7 86732 Oettingen i.Bay. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248848/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage nach weil ich bis jetzt noch keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalte…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Leberle, Oettingen i [#248848]
Datum
5. Juni 2022 07:37
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage nach weil ich bis jetzt noch keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten habe. Geben teilen Sie mir bitte den aktuellen Stand meiner Anfrage mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248848/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Donau-Ries
2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries 2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries
Von
Landratsamt Donau-Ries
Via
Briefpost
Betreff
2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries
Datum
17. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries
Landratsamt Donau-Ries
2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries 2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries
Von
Landratsamt Donau-Ries
Via
Briefpost
Betreff
2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries
Datum
17. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
2022-06-17 - Keinen Antrag erhalten - Donau-Ries
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben mit dem Zeichen 301-5142-1 ich beantrage die Herausg…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Leberle, Oettingen i [#248848]
Datum
24. Juni 2022 08:49
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben mit dem Zeichen 301-5142-1 ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Leberle Königsstraße 7 86732 Oettingen i.Bay. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/24884...
Landratsamt Donau-Ries
Bestätigung Eingang - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Bestätigung Eingang - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Von
Landratsamt Donau-Ries
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung Eingang - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Datum
20. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung Eingang - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Landratsamt Donau-Ries
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Von
Landratsamt Donau-Ries
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Datum
20. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Landratsamt Donau-Ries
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Di…
Von
Landratsamt Donau-Ries
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Datum
11. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Die Betriebsprüfung am 02.07.2019 ergab 16 Beanstandungen Die Betriebsprüfung am 02.07.2019 ergab 22 Beanstandungen
Landratsamt Donau-Ries
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Di…
Von
Landratsamt Donau-Ries
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle
Datum
11. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle Die Betriebskontrolle am 02.07.2019 ergab 16 Beanstandungen Die Betriebskontrolle am 05.10.2021 ergab 22 Beanstandungen
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AW: Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle [#248848]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
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Betreff
AW: Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle [#248848]
Datum
2. November 2022 14:45
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Metzgerei Leberle, Oettingen i“ vom 11.05.2022 (#248848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Donau-Ries
AW: Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle [#248848] Sehr << Antragsteller:in >> Ihr…
Von
Landratsamt Donau-Ries
Betreff
AW: Erfolgreicher Bescheid - Donau-Ries - Metzgerei Leberle [#248848]
Datum
3. November 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 11.10.22, zugestellt am 13.10.22, vollständig beantwortet. Mit freundlichen Grüßen