Kontrollbericht zu Metzgerei Werner Rosner

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Werner Rosner
Kirchweg 4-6
95692 Konnersreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Tirschenreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Werner Rosner [#205904]
Datum
14. Dezember 2020 17:33
An
Landratsamt Tirschenreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Werner Rosner Kirchweg 4-6 95692 Konnersreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Tirschenreuth
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Tirschenreuth
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Landratsamt Tirschenreuth
Das Landratsamt Tirschenreuth erlässt folgenden Bescheid: 1. Dem Antrag auf Informationgewährung wird stattgegeben…
Von
Landratsamt Tirschenreuth
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Das Landratsamt Tirschenreuth erlässt folgenden Bescheid: 1. Dem Antrag auf Informationgewährung wird stattgegeben. 2.Die Informatioonsgewährung erfolgt in folgender Form: Die Information wird 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an den betroffenen Dritten in Schriftform bekannt gegeben, sofern bis dahin keine gerichtlichr Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffer 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

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Landratsamt Tirschenreuth
Die Ergebnisse der letzten beiden Kontrollen wurden mitgeteilt.
Von
Landratsamt Tirschenreuth
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Ergebnisse der letzten beiden Kontrollen wurden mitgeteilt.