Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mia Gelateria
Rheinstraße 17
56068 Koblenz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz [#254799]
Datum
23. Juli 2022 08:43
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mia Gelateria Rheinstraße 17 56068 Koblenz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254799/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz“ vom…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz [#254799]
Datum
27. August 2022 06:57
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz“ vom 23.07.2022 (#254799) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz“ vom…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz [#254799]
Datum
27. August 2022 06:57
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz“ vom 23.07.2022 (#254799) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an das zuständige Sachgebiet "Lebensmittelkontoll…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz [#254799]
Datum
27. August 2022 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an das zuständige Sachgebiet "Lebensmittelkontolle" weiter geleitet. Viele Grüße

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Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Informationen nach d…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Mia Gelateria, Koblenz [#254799]
Datum
29. August 2022 12:16
Status
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgestz (VIG). Sie haben in Ihrem Antrag der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb widersprochen. Diesen Wiederspruch sieht das VIG nicht vor. Mit Hinweis auf § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG, wonach auf Nachfrage des Dritten Ihr Name und Anschrift mitgeteilt werden müssen, bitten wir daher um Rückmeldung, ob Sie auch in diesem Fall Ihren Antrag aufrechterhalten. Des Weiteren teilen wir mit, dass die gewünschte Information nur auf postalischem Wege erfolgt. Mit freundlichen Grüßen