Kontrollbericht zu Michaeligarten, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Michaeligarten
Feichtstraße 10
81735 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Michaeligarten, München [#154527]
Datum
7. Juli 2019 16:16
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Michaeligarten Feichtstraße 10 81735 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Michaeligarten, München [#154527]
Datum
7. Juli 2019 16:16
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
VIG-Antrag Michaeligarten Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. …
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Belange der Firma betroffen sind, wird der Firma Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 Absatz 1 VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: VIG-Antrag Michaeligarten Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns bis zum 30.01.20 mit, ob Sie noc…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns bis zum 30.01.20 mit, ob Sie noch Interesse an der Information haben. Wir werden dann den Bescheid fertigen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass vor Gericht ein vorläufiger Rechtsschutz durch den Betreiber beim Verwaltungsgericht eingereicht wird. In diesem Fall wird es bis zur gerichtlichen Entscheidung dauern, dass Sie die Informationen tatsächlich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Antrag Michaeligarten [#154527] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe weiterhin Interesse an dem Antrag. …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Antrag Michaeligarten [#154527]
Datum
29. Januar 2020 22:35
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe weiterhin Interesse an dem Antrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154527 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Antrag Michaeligarten [#154527] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontroll…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Antrag Michaeligarten [#154527]
Datum
29. Januar 2020 22:38
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Michaeligarten, München“ vom 07.07.2019 (#154527) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 173 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154527 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Der Betrieb hat nicht zugestimmt.
geschwärzt
2,4 MB
Der Betrieb hat nicht zugestimmt.
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
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Nicht-öffentliche Anhänge:
2020-01-12_michaeligarten_geschwaerzt.pdf
679,5 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527]
Datum
7. April 2020 22:05
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Michaeligarten, München“ vom 07.07.2019 (#154527) wurde von Ihnen mit Schreiben vom 12.1.2020 beantwortet. Ihr Schreiben widerspricht dem angehängten Bericht, bzw. ist nicht dadurch belegt. 1) Sie schrieben, die Kontrolle am 24.4.18 war beanstandungsfrei. Auf dem angehänten Protokoll sind jedoch 13 Verstöße vermerkt. 2) Sie schrieben ich könne die Informationen zur Kontrolle vom 20.2.19 dem beiligenden Bericht entnehmen. Es lag kein Bericht bei. 3) Sie schrieben, die darin aufgeführten Verstöße wurden vom Betrieb umgehend beseitigt. Da kein Bericht beiliegt lässt sich dies nicht prüfen. Eine solche Aussage habe ich bisher auch in anderen Berichten, insbesondere dem vom 24.4.18 vom Michaeligarten nicht gefunden. Ich schließe daraus, dass nicht nur um eine simple Verwechslung der beiden Daten vorliegt. Ich Bitte um Korrektur Ihres Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154527 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527] Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527]
Datum
17. April 2020 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem Anschreiben an Sie wurden leider die Daten vertauscht. Also: Bei der Kontrolle vom 24.04.18 wurden Beanstandungen festgestellt. Diese wurden vom Betrieb umgehend beseitigt. Das Protokoll hierzu haben Sie erhalten. Bei der Kontrolle vom 20.02.19 wurden keine Beanstandungen festgestellt. Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, wird von der Lebensmittelüberwachung auch kein Mängelprotokoll ausgestellt, d.h. zu dieser Kontrolle haben Sie keinen Bericht erhalten. Wir bedauern diese Verwechslung und hoffen, dass Sie den Bericht nun besser bewerten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527]
Datum
18. April 2020 23:15
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Klarstellung bezüglich der Daten. Ich wundere mich immer noch über den unter Punkt 3 meiner vorherigen E-Mail bereits genannten Satz "Die darin aufgeführten Verstöße wurden vom Betrieb umgehend beseitigt" ihres Schreibens, den sie ja auch in ihrer E-Mail wiederholen. Im Bericht wird lediglich eine mündliche Belehrung genannt. Da zur Beseitigung der Verstöße laut Protokoll auch Dichtungen getauscht und Wände gestrichen werden mussten würde ich nicht erwarten, dass dies sofort noch im Beisein der Kontrolleure geschehen ist. Was Verstehen sie unter "umgehend"? Woher kommt die Information, dass die Verstöße umgehend beseitigt wurden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154527 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527] Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.01.2020 Michaeligarten, Ihr Zeichen KVR-III/112 Fri [#154527]
Datum
20. April 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Aussage, dass die Verstöße umgehend beseitgt worden sind, stammt aus einer Rücksprache mit dem Betrieb. Bei Mängeln, die auf die Lebensmittelsicherheit und damit die Gesundheit der Verbraucher keinen Einfluss haben und die deshalb keiner Nachkontrolle bedürfen, sind die Betriebe grundsätzlich für die Beseitigung der Mängel eigenverantwortlich. Diese Eigenverantwortung ist auch mit der EU-Gesetzgebung konform. Umgehend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Betrieb nach der Kontrolle und Bekanntwerden der Mängel alles unternimmt, um diese zu beheben. Für die Lebensmittelüberwachung hat bei obigem Betrieb kein Grund bestanden, an der Zuverlässigkeit des Betreibers und der zeitnahen Beseitigung zu zweifeln. Der Betrieb hat diese auch tatsächlich beseitigt, da diese Mängel bei der nächsten turnusmäßigen Kontrolle behoben waren. Mit freundlichen Grüßen