Kontrollbericht zu Mix Markt, Wiesbaden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mix Markt
Goerdelerstraße 49a
65197 Wiesbaden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten …
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mix Markt, Wiesbaden [#288621]
Datum
20. September 2023 03:09
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mix Markt Goerdelerstraße 49a 65197 Wiesbaden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288621/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 20.09.2023. Sie haben in Ihrem An…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Mix Markt, Wiesbaden [#288621]
Datum
24. Oktober 2023 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 20.09.2023. Sie haben in Ihrem Antrag der Datenweitergabe an Dritte widersprochen. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift nach § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz verlangen, sind wir gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Zudem liegen uns leider nicht alle Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, PLZ, Wohnort) korrekt vor. Somit ist Ihr Antrag gem. § 4 Abs. 1 VIG nicht hinreichend bestimmt. Reichen Sie uns Ihre vollständigen Daten (Name, Vorname, Adresse, PLZ, Wohnort) sowie ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten bis zum 07. November 2024 mit. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiterbearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 20.09.2023 und unsere E-Mail vom 24…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Mix Markt, Wiesbaden [#288621]
Datum
15. Januar 2024 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 20.09.2023 und unsere E-Mail vom 24.10.2023. Leider haben wir keine Antwort erhalten, so dass die Bearbeitung Ihres Antrages eingestellt wird. Mit freundlichen Grüßen