Kontrollbericht zu Moccaklatsch, Bielefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Moccaklatsch
Arndtstraße 11
33602 Bielefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ricarda Stegelmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Ricarda Stegelmann
Betreff
Kontrollbericht zu Moccaklatsch, Bielefeld [#260160]
Datum
3. Oktober 2022 19:56
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Moccaklatsch Arndtstraße 11 33602 Bielefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ricarda Stegelmann Anfragenr: 260160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260160/ Postanschrift Ricarda Stegelmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ricarda Stegelmann
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anfragen nach IFG: Kontrollbericht zu Moccaklatsch #260160 und S'J Ramen #260161 Sehr geehrte Antragstel…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre Anfragen nach IFG: Kontrollbericht zu Moccaklatsch #260160 und S'J Ramen #260161
Datum
6. Oktober 2022 16:12
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin, Ihre beiden Anfragen sind bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung der betroffenen Betriebe, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihren Anfragen habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfragen ab. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere an den betroffenen Betrieb, gemäß Artikel 21 DSGVO ausdrücklich widersprochen. Ich weise Sie darauf hin, dass § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG vorsieht, dass die Behörde auf Nachfrage des Dritten (also des betroffenen Betriebes) den Namen und die Anschrift des Antragstellers offenlegt. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
WG: Ihre Anfragen nach IFG: Kontrollbericht zu Moccaklatsch #260160 und S'J Ramen #260161 Sehr geehrte Frau S…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Ihre Anfragen nach IFG: Kontrollbericht zu Moccaklatsch #260160 und S'J Ramen #260161
Datum
17. Oktober 2022 13:44
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB
image002.png
4,5 KB


Sehr geehrte Frau Stegelmann, infolge Ihres o. g. Antrags hat der betroffene Betrieb von meiner Behörde die Offenlegung Ihrer Identität gefordert. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG dem/der von Ihrer Anfrage betroffenen Lebensmittelunternehmer/in auf dessen/deren Verlangen hin Ihre Personalien (Name, Anschrift) zwingend mitzuteilen sind. Dem steht auch Art. 21 DSGVO nicht entgegen; dort heißt es in Abs. 1 S. 2: "Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen." Letzteres trifft hier zu, da der durch § 5 Abs. 2 S. 4 VIG gewährte Rechtsanspruch des/der Beteiligten zu wahren ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 20.10.22 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag nach dem VIG dennoch aufrechterhalten möchten. Erst wenn Sie dies bestätigt haben, kann die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ricarda Stegelmann
AW: WG: Ihre Anfragen nach IFG: Kontrollbericht zu Moccaklatsch #260160 und S'J Ramen #260161 [#260160] Sehr …
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Ricarda Stegelmann
Betreff
AW: WG: Ihre Anfragen nach IFG: Kontrollbericht zu Moccaklatsch #260160 und S'J Ramen #260161 [#260160]
Datum
17. Oktober 2022 21:11
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht! Sollte der betroffene Betrieb eine Nachfrage (entsprechend § 5 II S. 4VIG) stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Ricarda Stegelmann Anfragenr: 260160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260160/