Kontrollbericht zu Molkerei Vogtlandmilch GmbH, Plauen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Molkerei Vogtlandmilch GmbH
Pausaer Straße 167
08525 Plauen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Vogtlandkreis - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Molkerei Vogtlandmilch GmbH, Plauen [#232869]
Datum
13. November 2021 11:32
An
Landratsamt Vogtlandkreis - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Molkerei Vogtlandmilch GmbH Pausaer Straße 167 08525 Plauen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 232869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232869/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Vogtlandkreis - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Amtliche Lebensmitielüberwachung lhre Anfrage zu folgendem Lebensmitteluntemehmen Amtliche Lebensmitielüberwachung…
Von
Landratsamt Vogtlandkreis - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmitielüberwachung lhre Anfrage zu folgendem Lebensmitteluntemehmen
Datum
18. November 2021
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Amtliche Lebensmitielüberwachung lhre Anfrage zu folgendem Lebensmitteluntemehmen: Vogtlandmilch GmbH Pausaer Straße 167 08525 Plauen Sehr Antragsteller/in ihr lnformationsbegehren vom 13.11.2021 ist bei uns als informationspflichtiger Stelle am 13.11.2021 eingegangen. Wir teilen lhnen mit, dass vorliegend Dritte gemäß § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz VIG) an dem Verfahren beteiligt sind, da Belange dieser Dritten von lhrem Antrag auf lnformationszugang betroffen sein können. Die Frist zur Bescheidung lhres lnformationsersuchens verlängert sich damit gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf i.d.R. zwei Monate. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass lhre Anonymität als Antragsteller nicht sichergestellt werden kann, da nach § 5 Abs. 2 VIG die gesetzliche Pflicht besteht, auf Nachfrage des Dritten, Name und Adresse des Antragstellers herauszugeben. Dem haben Sie in lhrer E-Mail vom 13.11.2021 bereits zugestimmt und auch im Falle der Nachfrage des Driften um Weiterbearbeitung des Antrages gebeten. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie nachfolgend dargestellt. Zunächst wird der Drifte über lhren Antrag informiert und Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen (Anhörung). Hierfür wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt werden. lm Anschluss wird über lhren Antrag entschieden. Die Entscheidung wird lhnen und dem Dritten bekannt gegeben. Auf Nachfrage des Driften werden diesem lhr Name und lhre Anschrift offengelegt, § 5 Abs. 2 VIG. -2- NachBekanntgabederEntscheidungwirddemDritteneineFristvonzweiWochenzurEjnlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt werden, § 5 Abs. 4 VIG. Erst danach werden lhnen die lnformationen mit einem gesonderten Schrejben zur Verfügung gestellt. Sollte der Dritte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen, werden bis zum Abschluss dieses Verfahrens kejne lnformatiönen zur Verfügung gestellt. Sie werden dann ggf. durch das Verwaltungsgerjcht beigeladen. Die Auskunftseheilung erfolgt vorliegend kostenfrei. Die Beantwortung lhrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zahlreich ausgegangen werden muss. ndlichen Grüßen

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Landratsamt Vogtlandkreis - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage zu folgendem Lebensmittelunternehmen: Vogtlandmilch GmbH, Pausaer Straße 167, 08525 Plauen
Von
Landratsamt Vogtlandkreis - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage zu folgendem Lebensmittelunternehmen: Vogtlandmilch GmbH, Pausaer Straße 167, 08525 Plauen
Datum
10. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen