Kontrollbericht zu Mr. Snack, Albstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mr. Snack
Am Bürgerturm 31
72458 Albstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    18. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Kevin Sieger
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
Kontrollbericht zu Mr. Snack, Albstadt [#164102]
Datum
16. August 2019 19:55
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mr. Snack Am Bürgerturm 31 72458 Albstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 16.08.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Mr. Snack, Albstadt [#164102]
Datum
20. August 2019 06:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 16.08.2019 für den Betrieb Mr. Snack, Albstadt Sehr geehrter Herr Sieger, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Aufgrund Ihres Antrags sind die Rechte eines Dritten (Lebensmittelunternehmer des o.g. Betriebs) betroffen. Aus diesem Grund werden wir diesen dazu anhören. Daher verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Entscheidung des Antrags erhalten Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörde nach dem VIG werden ab einem bestimmten Betrag kostendeckend Gebühren und Auslagen erhoben. Im vorliegenden Fall wird die Auskunftserteilung voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Kontrollbericht zu Rewe, Albstadt [#129303] Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) per E-Mail, vom 09.04.…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Albstadt [#129303]
Datum
20. August 2019 07:28
Status
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) per E-Mail, vom 09.04.2019 für den Betrieb Rewe, Albstadt Grundbescheid vom 06.08.2019, zugestellt am Sehr geehrter Herr Sieger, wir bitten die verlängerte Bearbeitungszeit des o.g. Antrags zu entschuldigen. Der Lebensmittelunternehmer hat als beteiligter Dritter Drittwiderspruch gegen den Grundbescheid vom 06.08.2019 eingelegt. Dieser Widerspruch hat gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG hat in den in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung, d.h. wir müssen die Kontrollberichte mit festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen trotzdem an Sie als Antragsteller herausgeben. Allerdings hat der Lebensmittelunternehmer beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt, um die Herausgabe der Informationen zu verhindern. Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht Sigmaringen werden wir die Informationen daher vor einer Entscheidung des Gerichts nicht herausgeben. Aufgrund der Urlaubszeit ist mit einer Entscheidung des Gerichts aber voraussichtlich erst im September 2019 zu rechnen. Sobald uns die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vorliegt, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen