Kontrollbericht zu Muassi, Wiesbaden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Muassi
Hockenberger Höhe 4
65207 Wiesbaden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Muassi, Wiesbaden [#59043]
Datum
22. Februar 2019 21:35
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Muassi Hockenberger Höhe 4 65207 Wiesbaden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu Hockenberger Mühle, Wiesbaden [#59043] Sehr geehrter Herr, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag …
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Hockenberger Mühle, Wiesbaden [#59043]
Datum
27. Februar 2019 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 25.02.2019. Leider liegen uns nicht alle Ihre Daten vor. Somit ist Ihr Antrag gem. § 4 Abs. 1 VIG nicht hinreichend bestimmt. Bitte reichen Sie uns Ihre vollständigen Daten, insbesondere Nachname, nach. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich § 5 Abs. 2 S.4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, sind wir gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, kann eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag, die in der Regel einen Monat beträgt, im Falle einer Anhörung Dritter auf zwei Monate verlängert, § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 VIG. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu Hockenberger Mühle, Wiesbaden [#59043] Sehr geehrter Herr, Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Hockenberger Mühle, Wiesbaden [#59043]
Datum
22. März 2019 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe liegt uns vor. Leider liegen uns nicht alle Ihre Daten vor. Somit ist Ihr Antrag gem. § 4 Abs. 1 VIG nicht hinreichend bestimmt. Bitte reichen Sie uns Ihre vollständigen Daten, insbesondere Nachname, nach. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
WG: Kontrollbericht zu Hockenberger Mühle, Wiesbaden [#59043] Sehr geehrter Herr, uns liegen zu unseren Anfragen …
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Hockenberger Mühle, Wiesbaden [#59043]
Datum
5. April 2019 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, uns liegen zu unseren Anfragen vom 22.02.2019 sowie 27.02.2019 keine Antwort Ihrerseits vor. Ihr Antrag ist aus den u.g. Gründen nicht vollständig und kann aus diesen Grund nicht bearbeitet werden. Wir sehen deshalb von der weiteren Bearbeitung ab. Sollten sich Ihrerseits hierzu Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte unter angegebener Telefonnummer an uns. Mit freundlichen Grüßen