Kontrollbericht zu Musikhotel Tonihof, Langdorf

Anfrage an: Landratsamt Regen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Musikhotel Tonihof
Brandten 11
94264 Langdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 17.08.2020 ergab 4 Beanstandungen
Die Betriebskontrolle am 13.08.2021 ergab keine Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Regen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Musikhotel Tonihof, Langdorf [#253766]
Datum
21. Juli 2022 08:24
An
Landratsamt Regen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Musikhotel Tonihof Brandten 11 94264 Langdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253766/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Regen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 21.07.2022 08:25 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der…
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 21.07.2022 08:25
Datum
21. Juli 2022 13:54
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
8,4 KB


Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG per E-Mail vom 21.07.2022 08:25 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrags. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen außerdem Folgendes mit: Ø Über Ihren Antrag entscheidet im vorliegenden Fall das Landratsamt Regen, Veterinäramt/Verbraucherschutz als hier zuständige Behörde in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat per Bescheid (§ 5 Abs. 2 Satz 1 VIG). Ihre Anfrage betrifft aber eine Materie, bei der Belange Dritter (Lebensmittelunternehmer) berührt sein können. Dadurch erhält dieser Betroffene Gelegenheit, zu Ihrem Auskunftsbegehren im Rahmen einer Anhörung Stellung zu nehmen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 VIG). Die Entscheidungsfristen für unsere Behörde verlängern sich deshalb um einen weiteren Monat, so dass über Ihren Antrag also spätestens nach Ablauf dieser zwei Monate von unserer Seite aus entschieden wird (§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 VIG). Ø Die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aufgrund haftungsrechtlicher Fragestellungen ausschließlich postalisch erfolgen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Regen
Bestätigung Eingang - Regen - Tonihof Bestätigung Eingang - Regen - Tonihof
Von
Landratsamt Regen
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung Eingang - Regen - Tonihof
Datum
4. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung Eingang - Regen - Tonihof
Landratsamt Regen
Erfolgreicher Bescheid - Regen - Toniho Erfolgreicher Bescheid - Regen - Toniho
Von
Landratsamt Regen
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Regen - Toniho
Datum
18. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Regen - Toniho

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Landratsamt Regen
Erfolgreiche Antwort - Regen - Tonihof Erfolgreiche Antwort - Regen - Tonihof Die Betriebskontrolle am 17.08.2020 …
Von
Landratsamt Regen
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort - Regen - Tonihof
Datum
30. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort - Regen - Tonihof Die Betriebskontrolle am 17.08.2020 ergab 4 Beanstandungen Die Betriebskontrolle am 13.08.2021 ergab keine Beanstandungen