Kontrollbericht zu Namaste, Schongau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Namaste
Oskar-Von-Miller-Straße 10
86956 Schongau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Weilheim-Schongau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Namaste, Schongau [#45217]
Datum
17. Januar 2019 17:48
An
Landratsamt Weilheim-Schongau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Namaste Oskar-Von-Miller-Straße 10 86956 Schongau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Weilheim-Schongau
Ihre Anträge vom 17.01.2019 Sehr, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer am 17.01.2019 gestellten drei Anträge …
Von
Landratsamt Weilheim-Schongau
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge vom 17.01.2019
Datum
21. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
517,6 KB
Sehr, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer am 17.01.2019 gestellten drei Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hinsichtlich der Lebensmittelunternehmen: -Namaste, Oskar-Von-Miller-Straße 10, 86956 Schongau -Texashütte, Netzenbergweg 6, 86987 Schwabsoien -GelatOK!, Ludwig-März-Straße 9, 82377 Penzberg. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Das Landratsamt ist jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht besteht in Ihrem Fall nicht. Solange Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge vom 17.01.2019 [#45217] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weis…
An Landratsamt Weilheim-Schongau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge vom 17.01.2019 [#45217]
Datum
27. Januar 2019 11:45
An
Landratsamt Weilheim-Schongau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Weilheim-Schongau
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 17.01.2019 wurde mit Schreiben vom 06.03.2019 abschließend bearbeite…
Von
Landratsamt Weilheim-Schongau
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Namaste, Schongau [#45217]
Datum
7. November 2019 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 17.01.2019 wurde mit Schreiben vom 06.03.2019 abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen,