Kontrollbericht zu NEFIS Dönerproduktions und Fleischhandels GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
NEFIS Dönerproduktions und Fleischhandels GmbH
Sternstraße 2
31618 Liebenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu NEFIS Dönerproduktions und Fleischhandels GmbH [#211823]
Datum
8. Februar 2021 15:33
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: NEFIS Dönerproduktions und Fleischhandels GmbH Sternstraße 2 31618 Liebenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211823/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach d…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen ist hier eingegangen. Aufgrund der Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist für die Entscheidung auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Auf Anfrage werden Ihr Name und Ihre Anschrift dem betroffenen Betrieb bekannt gegeben (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Hierzu bin ich gesetzlich verpflichtet, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem die Nachfrage des Betriebes erfolgt. Im Übrigen erfolgt der weitere Schriftverkehr von hier auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag…
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu NEFIS Dönerproduktions und Fleischhandels GmbH [#211823]
Datum
9. Februar 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen ist hier eingegangen. Aufgrund der Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist für die Entscheidung auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Auf Anfrage werden Ihr Name und Ihre Anschrift dem betroffenen Betrieb bekannt gegeben (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Hierzu bin ich gesetzlich verpflichtet, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem die Nachfrage des Betriebes erfolgt. Im Übrigen erfolgt der weitere Schriftverkehr von hier auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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