Kontrollbericht zu Netto, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Netto
Lüdersring 70
22547 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
21. Januar 2019 17:55
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Netto Lüdersring 70 22547 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinform…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
25. Januar 2019 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg E-Fax.: +49 40 4279-02623 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bi…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
25. Januar 2019 09:01
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird.] Nach §3a BDSG und seit dem 25.05.2018 dem §71 BDSG sind so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu verarbeiten. Zudem sind Daten so früh wie möglich zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Da ich keinen Grund erkennen kann, warum Sie meine persönlichen Daten ergänzt haben wollen, muss ich diese Aufforderung daher mit Hinweis auf die Gesetzeslage ablehnen. Ihren Hinweis auf die Beantwortung der Anfrage per Briefpost lehne ich ab, da diese Daten von allgemeinem öffentlichen Interesse sind und daher auch allgemeine zugänglich sein soll(t)en. In diesem Bezug verweise ich auf das am 21. März 2018 durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts getroffene Urteil zu § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB): Jener Paragraph (eingeführt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucher-Information vom 15. März 2012 im Bundesgesetzblatt I Seite 476), ist insofern mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar, als die dort angeordnete Veröffentlichung keine zeitliche Begrenzung hat. Der Gesetzgeber hat bis zum 30. April 2019 Zeit, eine Dauer der Veröffentlichung zu regeln. Ersatzweise stelle ich daher hiermit den Antrag, meine Anfrage bis zum 01. Mai 2019 ruhen zu lassen und an jenem Tag erneut aufzunehmen. Eine Veröffentlichung kann (schon per Definition) auch ohne Nennung meiner Daten erfolgen. [Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen.] Dann wäre die Anfrage nach meinen Daten demnach erst erforderlich, wenn der Betrieb danach fragt. Ihr im Konjunktiv gehaltener Satz inkludiert jedoch, dass Sie jene Anfrage noch garnicht gestellt haben und daher meine Daten in rein spekulativer Absicht erfragen. Sollte es der Fall sein, dass der Betrieb meine Daten erfragt, so erbitte ich eine entsprechende Information. [... und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen] Bitte geben Sie Auskunft, wem genau meine Daten offen gelegt werden. Ihre Aussage ist recht unpräzise und würde von einer Offenlegung im öffentlichen Bereich bis zu einer rein internen Kontrolle alles umfassen. Solche schwammigen Freigaben sollten vermieden werden. [Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen.] Ihre Behörde nimmt bzw. erhält für die Beantwortung ein bzw zwei Monate Zeit. Diese Zeit sollten Sie auch dem Bürger einräumen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll der Antrag auf I…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
6. Februar 2019 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll der Antrag auf Informationszugang den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Die eventuelle Offenlegung dieser Daten gegenüber dem drittbetroffenen Lebensmittelunternehmer erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf Nachfrage. Dies ist die aktuelle Rechtslage, an die sich das hiesige Fachamt halten wird. Ohne Nennung Ihres Namens und der Anschrift werden wir Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten. Sofern Sie die aktuelle Gesetzeslage kritisch sehen, wenden Sie sich gern an die Bundestagsabgeordnete / den Bundestagsabgeordneten Ihres Vertrauens oder an ein anderes Organ der gesetzgebenden Gewalt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist in-sich schon eine grobe Unhöflichkeit, meinen Namen zu fordern und zu sehe…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
6. Februar 2019 12:03
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist in-sich schon eine grobe Unhöflichkeit, meinen Namen zu fordern und zu sehen und selbst namenlos zu bleiben. Wer hat die letzte Antwort verfasst (Name und Dienststelle bitte). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrtAntragsteller/in beim Verfasser der letzten Mail handelt es sich um den Mitarbeiter der hiesigen Diens…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
7. Februar 2019 20:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in beim Verfasser der letzten Mail handelt es sich um den Mitarbeiter der hiesigen Dienststelle, Herrn Bernd Peters. Bitte benennen Sie uns nunmehr Ihren Namen und Ihre zustellfähige Postanschrift. Die Übermittlung der von Ihnen angefragten Daten erfolgt auf dem Postwege im schriftlichen Verfahren mittels Postzustellungsurkunde. Auch für diese Zustellung des Bescheides ist Ihre Postanschrift erforderlich. Sofern Sie diese Angaben nicht übermitteln, wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, "mittels Postzustellungsurkunde" ? Na dann. Ich werde Ihr Schreiben und…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
8. Februar 2019 14:27
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, "mittels Postzustellungsurkunde" ? Na dann. Ich werde Ihr Schreiben und die Anforderung Ihrer Behörde am Wochenende mal einem befreundeten Anwalt beim Sport vorlegen, um prüfen zu lassen, ob Ihre Anfrage wirklich (a) meine Daten erfordert und (b) diese Form der Anschrift ein Einschüchterungsversuch darstellt (also in diesem Verfahren üblich) oder ggf. kostentechnisch nicht angemessen ist. Desweiteren wäre zu prüfen, ob Ihre Aussage "Sofern Sie diese Angaben nicht übermitteln, wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet." zutreffend und rechtskonform ist. In §4 steht "soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten" und nicht "muss der Antrag". Ich werde prüfen lassen, ob die Anfrage daher meinen Namen in diesem Stadium der Anfrage wirklich erfordert order nicht (sh. meinen Hinweis auf den Datenschutz und Datenvermeidung). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Aufforderung habe ich mir juristischen Rat eingeholt. Ich weise Si…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
22. Februar 2019 19:32
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Aufforderung habe ich mir juristischen Rat eingeholt. Ich weise Sie demnach darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und müssen. Ohne diese Anfrage des Betriebes sind meine Daten unerheblich und müssen nicht offen gelegt werden. Daher kann meine Anfrage problemlos weiter bearbeitet werden, bis der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellt. Ich gehe davon aus, dass diese Nachfrage auf eigene Veranlassung des Betriebes erfolgen sollte und nicht auf Anraten einer Behörde. Sollte der Betrieb die Daten fordern, informieren Sie mich gerne jederzeit. Vor diesem Hintergrund fordere ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bezirksamt Altona hat den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemä…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
12. März 2019 15:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bezirksamt Altona hat den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informiert. Der Lebensmittelunternehmer besteht darauf, gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen und mit der Offenlegung Ihrer Daten einverstanden sind, oder ob Sie den Antrag zurücknehmen. Sofern innerhalb der o. g. Frist keine Rückmeldung von Ihnen eingeht, wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet. Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg E-Fax.: +49 40 4279-02623 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Netto, Hamburg“ vom 21.01.2…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Hamburg [#47006]
Datum
29. November 2021 17:40
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Netto, Hamburg“ vom 21.01.2019 (#47006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1011 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/47006/