Kontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Neunkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Netto Marken-Discount
Süduferstraße 10
66538 Neunkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Neunkirchen [#235034]
Datum
10. Dezember 2021 14:52
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Netto Marken-Discount Süduferstraße 10 66538 Neunkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235034/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr Antragsteller/in hiermit bestä…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
10. Dezember 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage läuft derzeit, wobei den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören (müssen), wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Eine obligatorische Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entschei­dungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#235034] Sehr geehrte Damen und…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#235034]
Datum
10. Dezember 2021 14:57
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hier meine vollständige Adresse Antragsteller/in Antragsteller/in Blumenstraße 3 66538 Neunkirchen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235034/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#235034] Sehr Antragsteller/in bez…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#235034]
Datum
11. Januar 2022 14:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrages nach dem VIG vom 10.12.2021 betreffend der Kontrollberichte des Netto-Marktes teile ich Ihnen mit, dass die Netto Marken-Diskount Stiftung & Co KG gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Mitteilung Ihres Namens, sowie Ihrer Anschrift beantragt hat. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der Dritte einen Anspruch auf Mitteilung des Namens, sowie der Anschrift des Antragstellers hat. Insofern bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie mit der Weitergabe einverstanden sind oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Eine Weiterbearbeitung kann ausschließlich im Falle Ihres Einverständnisses erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#235034] Sehr geehrte Damen und…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#235034]
Datum
13. Januar 2022 15:04
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Weitergabe meines Namens und meiner Adresse bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235034/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>