Kontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Rechlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Netto Marken-Discount
Ahornstraße 19
17248 Rechlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Rechlin [#163248]
Datum
9. August 2019 10:52
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Netto Marken-Discount Ahornstraße 19 17248 Rechlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsges…
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Rechlin [#163248]
Datum
12. August 2019 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Mir ist unter der angegebenen Adresse kein Netto Marken-Discount in Rechlin bekannt. Falls Sie die Informationen zum Netto Marken-Discount in der Ahornstraße 8 in Rechlin beantragen, teilen Sie mir dies bitte kurz mit. Außerdem geben Sie in Ihrer Anfrage eine unvollständige Adresse an. Ich weise sie darauf hin, dass nach §4 VIG der Name und die Adresse des Antragstellers im Antrag enthalten sein müssen. Eine weitere Bearbeitung ist sonst nicht möglich, da diese im weiteren Verlauf postalisch erfolgen wird. Ebenso weise ich Sie darauf hin, dass der von Ihrem Antrag betroffene Betrieb auf Nachfrage das Recht hat nach §5 Absatz 2 VIG, Namen und Anschrift des Antragstellers zu erhalten. Bitte teilen Sie mir bis zum 20.08.19 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen rechtlichen Voraussetzungen aufrechterhalten oder zurücknehmen wollen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, erfolgt eine Anhörung des benannten Betriebes, so dass sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert. Da Sie gegebenenfalls erhaltene Informationen zum Betrieb im Internet veröffentlichen wollen, bitte ich um Mitteilung, welche Regelungen zur zeitlichen Befristung bzw. Löschung von veröffentlichten Daten getroffen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Schriftverkehr mit Ihnen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen