Kontrollbericht zu Nico, Cham

Anfrage an: Landratsamt Cham

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Nico
Rosenstraße 3
93413 Cham

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Cham Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Nico, Cham [#43197]
Datum
15. Januar 2019 22:50
An
Landratsamt Cham
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Nico Rosenstraße 3 93413 Cham 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Cham
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Zur weiteren Bearbeitu…
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nico, Cham [#43197]
Datum
21. Januar 2019 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen folgende zwei Aussagen: 1. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an den angesprochenen Betrieb widersprochen. Das Landratsamt ist jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung besteht nicht. Sollten Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, so kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden. 2. Die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aus haftungsrechtlichen Fragestellungen ausschließlich postalisch erfolgen. Uns liegt jedoch von Ihnen keine vollständige Postanschrift vor. Somit kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden, solange Sie uns nicht Ihre vollständige Postanschrift mitteilen. Soweit Sie nicht bis zum 29.01.2019 mitteilen, dass Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Anschrift an den Betrieb zurücknehmen und Ihre vollständige Postanschrift mitteilen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Nico, Cham“ vom 15.01.2019 …
An Landratsamt Cham Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nico, Cham [#43197]
Datum
23. März 2019 16:03
An
Landratsamt Cham
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Nico, Cham“ vom 15.01.2019 (#43197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Cham
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Cham
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2019 16:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Cham
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 21.01.2019 wurden Sie darüber informiert, dass das Landratsamt gemäß §…
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nico, Cham [#43197]
Datum
25. März 2019 12:01
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 21.01.2019 wurden Sie darüber informiert, dass das Landratsamt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, auf Anfrage dem Lebensmittelunternehmer Ihren Namen und Ihre Adresse mitzuteilen. In Ihrem Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: "Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO." Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Des Weiteren wurden Sie aufgefordert, uns eine vollständige Postanschrift mitzuteilen, da die Informationsgewährung ausschließlich postalisch erfolgt. Sie haben innerhalb der Ihnen gesetzten Frist weder den Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten zurückgenommen noch Ihre vollständige Adresse mitgeteilt. Das Verfahren nach dem VIG ist in unserem Haus damit nach Fristablauf abgeschlossen und wird nicht weiterbearbeitet. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihren Antrag ggf. erneut vorzubringen. Mit freundlichen Grüßen