Kontrollbericht zu Nikos, Greifswald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Nikos
Straße Des Friedens 1a
17493 Greifswald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Nikos, Greifswald [#254837]
Datum
23. Juli 2022 09:37
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Nikos Straße Des Friedens 1a 17493 Greifswald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr [geschwärzt], ihr Antrag ist am 23.07.2022 in unserem Amt eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass auf Verla…
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nikos, Greifswald [#254837]
Datum
25. Juli 2022 09:13
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr [geschwärzt], ihr Antrag ist am 23.07.2022 in unserem Amt eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Unternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der betroffene Betrieb Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In dem Fall werden Kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, beträgt die gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist zwei Monate (§ 5 Abs .2 Satz 2 VIG). Bitte teilen sie uns Ihre Postanschrift mit. Diese war im Antrag nicht vollständig hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dorit Gaulke Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt/SB Landkreis Vorpommern-Greifswald Der Landrat 39 / 39.2  Telefon:    03834 8760-3805 Fax:          03834 8760-9019 E-Mail:      dorit.gaulke@kreis-vg.de Internet: www.kreis-vg.de beBPO: Landkreis Vorpommern-Greifswald Zentrale Poststelle Besucheranschrift: 17389 Anklam, Bluthslusterstr. 5b Postanschrift: 17464 Greifswald, Postfach 1132 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT: Diese E-Mail und alle damit verbundenen Anlagen sind vertraulich und dürfen nur bestimmten Personen zugänglich gemacht werden. Sofern Sie nicht zu den angegebenen Empfängern gehören sollten, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich den Absender. Der Inhalt darf in diesem Fall weder an Dritte weitergegeben noch zu anderen Zwecken verwendet werden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 …
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nikos, Greifswald [#254837]
Datum
25. Juli 2022 10:40
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Des weiteren bitte ich um eine Auskunft über anfallende Gebühren, bevor sie entstehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Mail. Leider ist die Angabe ihrer Postanschrift unvo…
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nikos, Greifswald [#254837]
Datum
25. Juli 2022 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Mail. Leider ist die Angabe ihrer Postanschrift unvollständig (fehlende PLZ und Ort). Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie uns diese Angaben übermitteln könnten. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald Auskunfts…
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Briefpost
Betreff
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Datum
4. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Einrichtung Nikos, Straße Des Friedens 1a, 17493 Greifswald Sehr << Antragsteller:in >> nach Anhörung des Betriebes ergeht folgende Entscheidung: 1. Am 05.09.2022 werde ich die Kopie des Kontrollberichtes Lebensmittelüberwachung vom 28.06.2022 hier bei der Post aufgeben. 2. Die Auskunft ist gebührenfrei. Begründung Gemäß § 2 Absatz 1 VIG bin ich verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen. Belange nach § 3 Satz 1 Nr. 2 VIG stehen dem nicht entgegen. Der oben genannte Betrieb wurde angehört und verlangt die Offenlegung Ihres Namens. Der Verwaltungsaufwand zur Antragsbearbeitung lag unter 1000 €. Der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu stellen. Mit freundlichem Gruß
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Briefpost
Betreff
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Datum
8. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,9 MB
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
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Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Briefpost
Betreff
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Datum
8. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20221101173420-001_1.jpg
2,9 MB
20221101173420-001.jpg
2,9 MB
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
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Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Briefpost
Betreff
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Datum
8. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Betreff
Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Datum
8. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Auskunftserteilung nach Antrag gemäß VIG über die Einrichtung Nikos Straße des Friedens 1a in Greifswald
Datum
8. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen