Kontrollbericht zu Oberdeck, Cuxhaven

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Oberdeck
Am Jachthafen
27472 Cuxhaven

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    4. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Oberdeck, Cuxhaven [#262165]
Datum
31. Oktober 2022 17:23
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Oberdeck Am Jachthafen 27472 Cuxhaven 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262165/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Bescheid aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz {VIG) treffe ich folgende Entscheidung: 1.…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
2. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz {VIG) treffe ich folgende Entscheidung: 1. Die begehrte Auskunft wird Ihnen erteilt. 2. Die Auskunft wird Ihnen frühestens ab 16.12.2022 per Email erteilt. 3. Diese Auskunft ergeht kostenfrei.

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Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf meinen Bescheid vom 02.12.2022 und beantworte Ihre A…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Oberdeck, Cuxhaven [#262165]
Datum
9. Januar 2023 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf meinen Bescheid vom 02.12.2022 und beantworte Ihre Anfrage bezüglich des Betriebes Oberdeck, Am Jachthafen, 27472 Cuxhaven wie folgt: Bei der letzten Kontrolle am 08.08.2022 wurden folgende Mängel festgestellt: Küche: •Die Eiswürfelmaschine war weiterhin verunreinigt. •Die Haubenspülmaschine war weiterhin verunreinigt. •Die Dunstabzugsanlage war weiterhin verunreinigt. •Die Rückwand von den Fächern in denen die Pfannen standen war unsauber. •Der Milchshake-Mixer war verunreinigt. •Der Fußbodenabfluss war weiterhin verunreinigt. •Der Fußbodenabfluss war nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. •Die Innenräume der Kühltresen waren verunreinigt. Die Reinigung war nicht ausreichend. •Die Spaghettieismaschine war verunreinigt. Zapfanlage: •Der Innenraum des Fasskühlers war im Bereich der Decke verunreinigt. Als Maßnahme wurde die Beseitigung der Mängel angeordnet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Außerdem wurde eine Nachkontrolle angekündigt, sofern die Mängelbeseitigung nicht schriftlich Bei der vorletzten Kontrolle am 05.08.2022 wurden folgende Mängel festgestellt: Küche: •Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. •Die Ordnung und Struktur des Raums in dem Lebensmittel behandelt werden war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. •Das Handwaschbecken war nicht leicht erreichbar. •Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. •Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. •Die Haubenspülmaschine war verunreinigt. •Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. •Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. •Die Ordnung und Struktur in den Kühleinrichtungen war nicht ausreichend. Fleisch lag ohne Umhüllung auf einer anderen Verpackung. Fisch war in den Gastronormbehältern zu hoch gestapelt und stieß gegen den Schubladenrahmen. •Diverse Geschirrtücher waren verbraucht. •Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. •Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. •Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. •Der Fußbodenabfluss war nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. •Die Sahnemaschine (Sahneautomat) war verunreinigt. •Der Milchshake-Mixer war verunreinigt. •Die Tiefkühltruhe für Eis war verunreinigt. •Die Innenräume der Kühltresen waren verunreinigt. Schanktresenbereich: •Der Innenbereich des Kühlaggregaten des Schanktresens war verunreinigt. Als Maßnahme wurde die Beseitigung der Mängel angeordnet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Außerdem wurde eine Nachkontrolle angekündigt. Mit freundlichen Grüßen