Kontrollbericht zu omega, Moers

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
omega
Hoher Weg
47445 Moers

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu omega, Moers [#37607]
Datum
14. Januar 2019 18:50
An
Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: omega Hoher Weg 47445 Moers 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinformationsgesetz (VIG), angefragter Betrieb: Omega Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich…
Von
Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG), angefragter Betrieb: Omega
Datum
28. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres elektronisch übermittelten Antrags vom 14.01.2019 auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Vor einer entsprechenden Bearbeitung muss ich Sie jedoch auf §5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, wonach ich bei entsprechendem Fortgang des Verfahrens dazu verpflichtet bin, dem betroffenen Dritten, auf den sich Ihr Antrag bezieht, Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im o.g. Antrag ausdrücklich widersprochen haben und ich dieser gesetzlich normierten Pflicht somit nicht Folge leisten könnte, bitte ich um Mitteilung, ob Sie auch unter diesen Voraussetzungen an Ihrem Antag festhalten möchten. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass für die Bescheidung Ihres Antrages gemäß §7 VIG die Erhebung kostendeckender Gebühren und Auslagen dem Grunde nach vorgesehen ist. Sollte ein weiterhin aufrecht erhaltener Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden könne, werde ich Sie alsdann selbstverständlich vorab hierüber informieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
VIG/Angefragter Betrieb: Omega .... hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer EMail vom 03.02.2019. Vor einer entspr…
Von
Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
VIG/Angefragter Betrieb: Omega
Datum
4. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

.... hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer EMail vom 03.02.2019. Vor einer entsprechenden Bearbeitung muss ich Sie jedoch auf §5 Abs.2 Satz4 VID hinweisen, wonach ich bei entsprechendem Fortgang des Verfahrens dazu verpflichtet bin, dem betroffenen Dritten, auf den sich Ihr Antrag bezieht, Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Für einen etwaigen Zwischenschritt in der von Ihnen gewünschten Form lässt die o.g. Norm jedoch keinen Raum. Zudem widerspräche eine solche Vorgehensweise auch dem §10 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wonach das Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen ist. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie auch unter diesen Voraussetzungen an Ihrem Antrag festhalten möchten. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass für die Bescheidung Ihres Antrags gemäß §7 VIG die Erhebung kostendeckender Gebühren und Auslagen dem Grunde nach vorgesehen ist. Sollte ein weiterhin aufrecht erhaltener Antrag nicht gebühren- oder auslagenfrei bearbeitet werden können, werde ich Sie alsdann selbstverständlich vorab hierüber informieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG/Angefragter Betrieb: Omega/ Ihre Antwort vom 04.02.2019 [#37607] Sehr geehrt<< Anrede >> beim…
An Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG/Angefragter Betrieb: Omega/ Ihre Antwort vom 04.02.2019 [#37607]
Datum
16. März 2019 19:14
An
Kreis Wesel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> beim Lesen Ihrer Antwort vom 04.02.2019 hatte ich ein kleines Déjà-vu, welches seinen Zweck nun erfüllt. Ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>