Kontrollbericht zu Oskar - Das Wirtshaus am Markt, Bayreuth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Oskar - Das Wirtshaus am Markt
Maximilianstraße 33
95444 Bayreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Tilman Schiel
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
Tilman Schiel
Betreff
Kontrollbericht zu Oskar - Das Wirtshaus am Markt, Bayreuth [#38724]
Datum
14. Januar 2019 20:54
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Oskar - Das Wirtshaus am Markt Maximilianstraße 33 95444 Bayreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tilman Schiel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tilman Schiel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tilman Schiel

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Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Sehr geehrter Herr Schiel, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz…
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Oskar - Das Wirtshaus am Markt, Bayreuth [#38724]
Datum
15. Januar 2019 12:28
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Schiel, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Da durch eine Beantwortung Ihrer Anfrage Belange des betroffenen Betriebes berührt werden, wird diesem Gelegenheit gegeben, zur vorgesehenen Informationsweitergabe Stellung zu nehmen (§ 5 Absatz 1 VIG). Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da im Rahmen der Entscheidungsfindung möglicherweise eine Interessenabwägung erforderlich werden wird, empfehle ich höchst vorsorglich, die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen, es besteht jedoch keine Pflicht hierzu. Auf eine etwaige Nachfrage des Betriebes muss diesem Ihr Namen und Ihre Anschrift offengelegt werden (§ 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen