Kontrollbericht zu Oxford Pub - Bier & Burger, Karlsruhe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Oxford Pub - Bier & Burger
Fasanenstraße 6, Karlsruhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 4 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Oxford Pub - Bier & Burger, Karlsruhe [#37821]
Datum
14. Januar 2019 19:17
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Oxford Pub - Bier & Burger Fasanenstraße 6, Karlsruhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden zu gegebener Zeit …
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Oxford Pub - Bier & Burger, Karlsruhe [#37821]
Datum
15. Januar 2019 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden zu gegebener Zeit auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Ihre Anfrage nach dem VIG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, eine Nachricht bezüglich Ihr…
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, eine Nachricht bezüglich Ihrer Anfrage geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. In B…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821]
Datum
31. Januar 2019 21:57
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. In Bezugnahme auf ihr Schreiben vom 23. Januar zu meinem Antrag vom 15. Januar bestätige ich ihnen hiermit, dass ich meinen Antrag aufrechterhalten möchte. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Nach Art. 21 DSGVO widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten, denn es lieben keine zwingenden Gründe vor, meine Daten weiter zu geben; die betreffende Verarbeitung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten sind nicht zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Ich bitte sie weiterhin mir die Kontrollberichte zuzusenden. Denn der Anspruch aus § 2 Abs. 1 VIG ist nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt (vgl. nur BayVGH, Urt. v. 16.02.2017 – 20 BV 15.2208 – Juris Rn. 37 ff. mwN), denn dies würde dem Sinn und Zweck des VIG, Einzelpersonen möglichst umfassende Informationen über Lebensmittel zu verschaffen und sie damit zu Sachwaltern des Allgemeininteresses zu machen, gerade zuwiderlaufen. Damit bliebe der Prozess der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Lieferung solcher Erzeugnisse ausgeklammert (vgl. die urspr. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/1408 S. 1, 7; BT-Drs. 16/5404 S. 1, 7). Ein derart enges Normverständnis widerspräche auch dem unionsrechtlichen Kontext des Verbraucherinformationsrechts. Nach dem vierten Erwägungsgrund der EG-KontrollVO (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz v. 29.4.2004 – Abl. L 191, S. 1) geht das Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Gemeinschaft von dem Grundsatz aus, „dass Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den ihnen unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts erfüllen“. Das VIG soll die Verbraucher in die Lage versetzen, als Sachwalter des Allgemeininteresses die Einhaltung dieser Anforderungen umfassend zu kontrollieren. Darauf berufe ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. In B…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821]
Datum
1. März 2019 10:16
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. In Bezugnahme auf ihr Schreiben vom 15. Februar zu meinem Antrag vom 15. Januar bestätige ich ihnen hiermit, dass ich meinen Antrag aufrechterhalten möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
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Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Soll…
Von
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Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821]
Datum
7. März 2019 07:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Sollte einer der von Ihnen anfragten Betriebe einen Antrag auf Herausgabe Ihrer Daten stellen, werden wir diese an den Betreiber herausgeben. Bezüglich der Anfragen gehen Ihnen die Antworten per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821] Sehr geehrtAntragsteller/in nach nochmaliger Prüfung des mit Ihne…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821]
Datum
7. März 2019 07:20
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nach nochmaliger Prüfung des mit Ihnen geführten Schriftverkehrs bitte ich unter Bezugnahme auf die beiden beigefügten Mails um kurze eindeutige Mitteilung, ob Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen oder den Antrag in der ursprünglichen Fassung aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821] Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme meinen Widerspr…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821]
Datum
13. März 2019 19:24
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme meinen Widerspruch auf Datenweitergabe zurück und bitte um die Weiterbearbeitung meines Antrags. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Antwort: AW: Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821] Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Rückmeldun…
Von
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Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#37821]
Datum
14. März 2019 07:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Rückmeldung. Wir werden Ihre Anträge umgehend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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