Kontrollbericht zu Pavillon, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pavillon
Weimarische Straße 31
99099 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pavillon, Erfurt [#238179]
Datum
19. Januar 2022 20:45
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pavillon Weimarische Straße 31 99099 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238179/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu China-Restaurant Pavillon Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren Antrag zur Herausgabe von Infor…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu China-Restaurant Pavillon
Datum
4. Februar 2022 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
802,1 KB
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,7 KB


Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren Antrag zur Herausgabe von Informationen gemäß dem VIG zu folgenden Objekt: China-Restaurant Pavillon Betriebs-GmbH Weimarische Str. 31 99099 Erfurt erhalten. Mit Schreiben vom 21.01.2022 wurden Ihnen die Eingangsbestätigung zu o.g. Antrag zugesandt. Leider konnte Ihnen das Schreiben, mit Vermerk: "Empfänger unter der angebenden Adresse nicht zu ermitteln", nicht unter der von Ihnen angegebenen Adresse zugestellt werden. Ihr Antrag enthält somit nicht den vollständigen Namen und die Anschrift des Antragstellers. Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages gewährleisten zu können, teilen Sie mir bitte Ihren vollständigen Namen sowie Adresse bis spätestens zum 18.02.2022 mit. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
WG: Kontrollbericht zu China-Restaurant Pavillon Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren Antrag zur Herausgabe von I…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu China-Restaurant Pavillon
Datum
22. Februar 2022 09:05
Status
geschwärzt
802,6 KB
geschwärzt
806,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,5 KB
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
5,5 KB


Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren Antrag zur Herausgabe von Informationen gemäß dem VIG zu folgenden Objekt: China-Restaurant Pavillon Betriebs-GmbH Weimarische Str. 31 99099 Erfurt erhalten. Mit Schreiben vom 21.01.2022 wurden Ihnen die Eingangsbestätigung zu o.g. Antrag zugesandt. Leider konnte Ihnen das Schreiben, mit Vermerk: "Empfänger unter der angebenden Adresse nicht zu ermitteln", nicht unter der von Ihnen angegebenen Adresse zugestellt werden. Ihr Antrag enthält somit nicht den vollständigen Namen und die Anschrift des Antragstellers. Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages gewährleisten zu können, teilen Sie mir bitte Ihren vollständigen Namen sowie Adresse bis spätestens zum 08.03.2022 mit. Sie wurden hierüber bereits am 04.02.2022 informiert. Sollte bis zum 08.03.2022 keine Rückmeldung erfolgen, so wird das Verfahren eingestellt. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu China-Restaurant Pavillon Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Einstellung des …
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu China-Restaurant Pavillon
Datum
8. März 2022 11:00
Status
geschwärzt
803,3 KB
geschwärzt
803,3 KB
geschwärzt
539,7 KB
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,7 KB
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
5,3 KB
PictureDeviceIndependentBitmap3.jpg
5,3 KB


Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Einstellung des o.g. Verfahrens wegen fehlender Mitwirkung. Mit freundlichen Grüßen