Kontrollbericht zu Penny, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Penny
Pariser Straße 34
53117 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Penny, Bonn [#45345]
Datum
17. Januar 2019 20:10
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Penny Pariser Straße 34 53117 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Be…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Bonn [#45345]
Datum
18. Januar 2019 08:18
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sodass allein dieses Gesetz einschlägig ist. Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Antrag ausdrücklich widersprochen haben und dem bei Stattgabe des Bescheids aus genannten Gründen ggf. nicht Folge geleistet werden kann, bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, ob dennoch an der Stellung des Antrags festgehalten werden soll. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. In diesem Fall möchte ich an der S…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Bonn [#45345]
Datum
18. Januar 2019 08:29
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. In diesem Fall möchte ich an der Stellung des Antrags festhalten und stimme der Weitergergabe meiner Daten unter den genannten Bedingungen im erforderlichen Maß, aber nicht darüber hinaus, zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Penny, Bonn“ vom 17.01.2019…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Bonn [#45345]
Datum
4. April 2019 07:52
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Penny, Bonn“ vom 17.01.2019 (#45345) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2019 07:52
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnliche…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Bonn [#45345]
Datum
12. April 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Da ich alle diese Anfragen prüfe und bescheide, können die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen in Einzelfällen nicht eingehalten werden. Ich würde Sie bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Penny, Bonn“ vom 17.01.2019 (…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Bonn [#45345]
Datum
22. Juni 2019 10:56
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Penny, Bonn“ vom 17.01.2019 (#45345) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit ist ein entsprechender stattgebender Bescheid am 12.06.2019 er…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Bonn [#45345]
Datum
24. Juni 2019 17:17
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit ist ein entsprechender stattgebender Bescheid am 12.06.2019 erlassen und übermittelt worden. Da hier der betroffene Betrieb Anfechtungsklage und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieses Rechtsmittels beim Verwaltungsgericht Köln erhoben hat und diesseits gegenüber dem Gericht die Erklärung abgegeben wurde, die Informationen nicht vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu übermitteln, wird eine Informationsübermittlung vorerst nicht erfolgen. Ich gehe davon aus, dass Sie zum Gerichtsverfahren beigeladen und damit über dessen Stand informiert werden. Mit freundlichen Grüßen