Kontrollbericht zu Penny Markt, Mindelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Penny Markt
Krumbacher Straße
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Unterallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Penny Markt, Mindelheim [#42848]
Datum
15. Januar 2019 20:30
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Penny Markt Krumbacher Straße 87719 Mindelheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Unterallgäu
<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben über die Internetplattform „fragdenstaat.…
Von
Landratsamt Unterallgäu
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny Markt, Mindelheim [#42848]
Datum
24. Januar 2019 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
24,0 KB
image006.jpg
924 Bytes


<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu einem Betrieb im Landkreis Unterallgäu gestellt. Leider wurde von Ihnen keine vollständige Adresse im Antrag angegeben, so dass Ihre Anfrage derzeit nicht als Antrag bearbeitet werden kann. Sofern Sie an einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage interessiert sind, bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen und korrekten Anschrift. Sollten wir bis 1. Februar 2019 von Ihnen keine entsprechenden Angaben erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Anfrage nicht weiter verfolgen wollen und betrachten Ihre Anfrage daher als erledigt. Ihre Gesundheitsverwaltung beim Landratsamt Unterallgäu Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> 87719 Mindelheim Sachgebiet 41 Rechtlicher Vollzug für Gesundheitsamt und Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung Telefon +49 (8261) 9 95 - 448, 458 Fax +49 (8261) 9 95 - 10 52<< Adresse entfernt >> Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet http://www.unterallgaeu.de<http://www.unterallgaeu.de/>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Entschuldigen Sie die ungenügende Postadresse. Meine Anschrift ist unten angezeigt…
An Landratsamt Unterallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny Markt, Mindelheim [#42848]
Datum
24. Januar 2019 18:11
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Entschuldigen Sie die ungenügende Postadresse. Meine Anschrift ist unten angezeigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Unterallgäu
Das Landratsamt schrieb, wenn ich meine persönlichen Daten nicht erlaube, an Dritte weiterzugeben, können sie mein…
Von
Landratsamt Unterallgäu
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Januar 2019
Status
Das Landratsamt schrieb, wenn ich meine persönlichen Daten nicht erlaube, an Dritte weiterzugeben, können sie meine Anfrage nicht bearbeiten.