Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin

1. Wann haben in den letzten fünf Jahren die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Peter Pane
Rankestraße 35
10789 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin [#273098]
Datum
14. März 2023 22:28
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den letzten fünf Jahren die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Pane Rankestraße 35 10789 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin“ vom 14.03.2023 (#273098) wu…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin [#273098]
Datum
26. April 2023 11:28
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin“ vom 14.03.2023 (#273098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273098/
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Eingangsbestätigung und Drittbeteiligungsverfahren
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung und Drittbeteiligungsverfahren
Datum
8. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung und Drittbeteiligungsverfahren [#273098] Guten Tag, Ihr Schreiben vom 08.05.2023 habe ich…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung und Drittbeteiligungsverfahren [#273098]
Datum
24. Mai 2023 12:43
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihr Schreiben vom 08.05.2023 habe ich erhalten. Da Sie ein Drittbeteiligungsverfahren durchführen, verlägert sich die Frist nach § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Diese Frist ist bereits am 15.05.2023 24 Uhr abgelaufen. Daher sind Sie seit 9 Tagen bereits in Verzug. Ich erwarte von Ihnen eine unverzügliche Beantwortung meiner Anfrage. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage („Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin“ vom 14.03.2023 (#273098). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273098/
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
AW: Eingangsbestätigung und Drittbeteiligungsverfahren [#273098] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anf…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Eingangsbestätigung und Drittbeteiligungsverfahren [#273098]
Datum
24. Mai 2023 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bereits in Bearbeitung. Um Sie sachgemäß über den Prüfprozess gem. § 5 II 2 VIG zu unterrichten, haben wir ein entsprechendes Schreiben am 08.05.2023 postalisch an Sie versendet. Dies haben Sie nach eigenen Angaben auch erhalten. Aufgrund von Personalmangel, entschuldigen wir die verzögerte Bearbeitung ihres Antrages und bitten Sie um Geduld. Die von § 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der erheblichen Anzahl gleichartiger Anträge ist eine Überschreitung des in § 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin“ vom 14.03.2023 (#273098) wu…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin [#273098]
Datum
13. August 2023 21:52
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin“ vom 14.03.2023 (#273098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Da das VIG seit mehr als 15 Jahren besteht und der Informationszugang nach VIG zu den ständigen Aufgaben Ihrer Behörde gehört, haben Sie alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Informationszugang innerhalb der gesetzlichen Frist von einem bzw. zwei Monaten erfolgen kann. Daher erfüllt Ihre Begründung nicht die Maßgaben, welche die Rechtsprechung durch das Verwaltungsgericht Berlin 14 K 153/20 Rn. 22 und des Bundesverwaltungsgerichts 7 C 2/15 Rn. 24 vorgegeben hat. Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 27.08.2023 um über meinen Antrag, welcher die letzten fünf Jahre betrifft, zu entscheiden. Ansonsten behalte ich mir das Recht vor, eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO beim Verwaltungsgericht Berlin einzureichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273098/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr << Antragsteller:in >> wir entschuldigen uns erneut für die verspätete Bearbeitung Ihres Antrage…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Peter Pane, Berlin [#273098]
Datum
22. August 2023 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir entschuldigen uns erneut für die verspätete Bearbeitung Ihres Antrages vom 14.03.2023. Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist in Bearbeitung, so dass wir Ihnen voraussichtlich in den nächsten 21 Tagen die von Ihnen beantragten Informationen zum Betrieb Peter Pane, Rankestr. 35, erteilen können. Ein Schreiben mit unserer Entscheidung über Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe ich soeben per Post an Sie versandt. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrages wegen der erheblichen Anzahl gleichartiger Anträge länger angedauert hat. Nach dem VIG – insbesondere § 5 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 – sind wir mindestens dazu verpflichtet, dem betroffenen Dritten nach rechtlichem Gehör vorab unsere Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 VIG). Die von § 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in § 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Mit freundlichen Grüßen