Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Phuc Luc tho
Meraner Straße
86165 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg [#52228]
Datum
27. Januar 2019 21:25
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Phuc Luc tho Meraner Straße 86165 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nach…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg [#52228]
Datum
28. Januar 2019 11:23
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir diesem gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) mitteilen. Über diese Anfrage werden Sie aus verfahrenstechnischen Gründen nicht gesondert informiert. Sie müssen sich also vorab entscheiden ob Sie der Weitergabe Ihrer Daten zustimmen oder nicht. Wir bitten Sie deshalb, die von Ihnen vorgetragene Bedingung ("In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme") zurückzuziehen, da andernfalls eine Bearbeitung nicht möglich ist. Sofern uns eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht bis zum 12.02.2019 zugeht, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Des Weiteren benötigen wir Ihre echten und vollständigen Adressdaten (Name und Anschrift). Sollten diese nicht innerhalb der oben genannten Frist eingegangen sein, gilt der Antrag ebenso als zurückgenommen. Sofern Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind und Ihre Adressdaten vorliegen, ist zur weiteren Bearbeitung die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingeht, kann diese Frist womöglich nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Antrag zurück. Ich finde das alles zu bürokratisch und spießig! ... …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg [#52228]
Datum
20. Februar 2019 10:19
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Antrag zurück. Ich finde das alles zu bürokratisch und spießig! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg“ vom 2…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg [#52228]
Datum
20. August 2019 17:32
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg“ vom 27.01.2019 (#52228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungszeit von einem Monat (bzw. zwei Monaten b…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Phuc Luc tho, Augsburg [#52228]
Datum
21. August 2019 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungszeit von einem Monat (bzw. zwei Monaten bei Beteiligung Dritter) wurde von uns in keiner Weise überschritten. Mit Email vom 28.01.2019 haben wir Sie aufgefordert den Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den drittbetroffenen Lebensmittelunternehmer bis spätestens 12.02.2019 zurückzunehmen und uns Ihre korrekten Adressdaten zukommen zu lassen. Innerhalb dieser Frist erfolgte keine Rückmeldung. Mit Email vom 20.02.2019 haben Sie zusätzlich Ihren Antrag unmissverständlich zurückgezogen, eine weitere Stellungnahme Ihrerseits erfolgte nicht. Das Verfahren nach dem VIG ist in unserem Hause damit nach Fristablauf seit dem 13.02.2019 abgeschlossen und wird nicht weiterbearbeitet. Falls Sie wirklich ein ernsthaftes Interesse an der Informationsgewährung haben können Sie Ihren Antrag aber gegebenenfalls erneut vorbringen. Mit freundlichen Grüßen