Kontrollbericht zu Pizza Big Boy, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Big Boy
Mackestraße 2
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Big Boy, Bonn [#131259]
Datum
15. April 2019 06:45
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Big Boy Mackestraße 2 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dörte Antragsteller/in S.-H. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.04.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ic…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Big Boy, Bonn [#131259]
Datum
15. April 2019 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.04.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Vor dem Hintergrund der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG, wonach der Antrag Namen und Anschrift der antragstellenden Person enthalten soll, darf ich Sie für die weitere Bearbeitung und abschließende Bescheidung Ihres Antrags bitten, mir Ihren vollständigen Namen mitzuteilen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 15.04.2019. Da Sie auf meine E-Mail vom selben…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Pizza Big Boy, Bonn [#131259]
Datum
10. Oktober 2019 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 15.04.2019. Da Sie auf meine E-Mail vom selben Tag, mit der ich Sie um Mitteilung Ihres vollständigen Namens bat, bis zum heutigen Tag nicht reagiert haben, sehe ich die Angelegenheit hiermit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen