Kontrollbericht zu Pizza Charlott, Bornheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Charlott
Rilkestraße 2
53332 Bornheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Paul Ziegler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
Paul Ziegler
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Charlott, Bornheim [#302974]
Datum
12. März 2024 20:19
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Charlott Rilkestraße 2 53332 Bornheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Ziegler Anfragenr: 302974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302974/ Postanschrift Paul Ziegler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Ziegler
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr geehrter Herr Ziegler, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Akt…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW Kontrollbericht zu Pizza Charlott, Bornheim [#302974]
Datum
11. April 2024 15:07
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,8 KB


Sehr geehrter Herr Ziegler, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen 39 VIG Pizza Charlott, Bornheim III bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben. Ich werde versuchen, Ihr Informationsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) so zügig wie möglich zu bearbeiten. Da ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren zu beteiligen habe, verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG. Abschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen,

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Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr geehrter Herr Ziegler, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 05.04.2024, hier geführt unter dem Aktenzeichen…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Charlott, Bornheim [#302974]
Datum
24. April 2024 14:06
Status
Sehr geehrter Herr Ziegler, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 05.04.2024, hier geführt unter dem Aktenzeichen 39 VIG Pizza Charlott, Bornheim III. Mein Bescheid vom 22.04.2024, welcher an die von Ihnen genannte Anschrift, Kurfürstenstraße 80, 53913 Swisttal gesandt wurde, kam von der Deutschen Post als unzustellbar zurück, da Sie unter der genannten Anschrift nicht ermittelt werden konnten. Eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage ist somit nicht möglich. Sofern Ihrerseits weiterhin Interesse an der Herausgabe von lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bestehen sollte, bitte ich um Mitteilung Ihrer korrekten Anschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen,