Kontrollbericht zu Pizza-Döner.Heimservice, Ludwigshafen am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza-Döner.Heimservice
Maxdorfer Straße 17
67071 Ludwigshafen am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Der derzeitigen Betreiber des oben genannten Betriebes führt diesen seit 01.01.2016. Die beiden letzten Hygienekontrollen waren ohne Beanstandung.

Unbekannt

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza-Döner.Heimservice, Ludwigshafen am Rhein [#44956]
Datum
17. Januar 2019 11:57
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza-Döner.Heimservice Maxdorfer Straße 17 67071 Ludwigshafen am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 17.01.2019 Sehr xxxxxxxx, Sie stellten per Mail vom 17…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 17.01.2019
Datum
28. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Zulässigkeit

Offenbar geht die Behörde davon aus, dass Kontrollberichte nicht herausgegeben werden müssen.

geschwärzt
767,0 KB
Sehr xxxxxxxx, Sie stellten per Mail vom 17.01.2019 den Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformations- gesetz (VIG) für folgenden Betrieb: Pizza-Döner Heimservice Maxdorfer Str. 17 67071 Ludwigshafen Sie beantragen die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ferner widersprachen Sie ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb. Wir lehnen den von Ihnen in dieser Form gestellten Antrag auf Auskunftserteilung ab. § 4 Abs. 1 VIG besagt, dass die Information auf Antrag erteilt wird. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. - - Ihrem Antrag fehlt die hinreichende Begründung. Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass wir gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet sind, den Betroffenen anzuhören. Ihr Widerspruch einer Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, gemäß Art. 21 DSGVO widerspricht sowohl o als auch den Vorgaben des Verwaltungsverfahrengesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 17.01.2019 [#44956] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 17.01.2019 [#44956]
Datum
30. Januar 2019 11:25
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe nicht nur nach Kontrollberichten, sondern auch nach Daten der letzten Kontrollen gefragt. Bitte senden Sie mir diese zu. Aber auch die Herausgabe von Kontrollberichten ist vom VIG umfasst. Der Anspruch aus § 2 Abs. 1 VIG ist nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt (vgl. nur BayVGH, Urt. v. 16.02.2017 – 20 BV 15.2208 – Juris Rn. 37 ff. mwN), denn dies würde dem Sinn und Zweck des VIG, Einzelpersonen möglichst umfassende Informationen über Lebensmittel zu verschaffen und sie damit zu Sachwaltern des Allgemeininteresses zu machen, gerade zuwiderlaufen. Damit bliebe der Prozess der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Lieferung solcher Erzeugnisse ausgeklammert (vgl. die urspr. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/1408 S. 1, 7; BT-Drs. 16/5404 S. 1, 7). Ein derart enges Normverständnis widerspräche auch dem unionsrechtlichen Kontext des Verbraucherinformationsrechts. Nach dem vierten Erwägungsgrund der EG-KontrollVO (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz v. 29.4.2004 – Abl. L 191, S. 1) geht das Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Gemeinschaft von dem Grundsatz aus, „dass Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den ihnen unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts erfüllen“. Das VIG soll die Verbraucher in die Lage versetzen, als Sachwalter des Allgemeininteresses die Einhaltung dieser Anforderungen umfassend zu kontrollieren. Darauf berufe ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 17.01.2019 und vom 30.01.2019 Sehr geehrtxxx xxxxxxx, …
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 17.01.2019 und vom 30.01.2019
Datum
27. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
867,3 KB
Sehr geehrtxxx xxxxxxx, Sie stellten per Mail vom 17.01.2019 den Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für folgenden Betrieb: Pizza-Döner Heimservice Maxdorfer Str. 17 67071 Ludwigshafen Sie beantragen die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb stattgefunden. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ferner widersprachen Sie ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Hier nun die von Ihnen gewünschte Information. Der derzeitigen Betreiber des oben genannten Betriebes führt diesen seit 01.01.2016. Die beiden letzten Hygienekontrollen waren ohne Beanstandung. Rechtsbehilfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Stadt Ludwigshafen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen am Rhein erhoben werden. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, ist es zweckmäßig, das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids anzugeben. Zur Niederschrift kann der Widerspruch beim Bereich Öffentliche Ordnung , Bismarckstr. 29, 67059 Ludwigshafen Zimmer 105, oder bei der Geschäftsstelle des Stadtrechtsausschusses im Postgebäude, Rathausplatz 17, 4. Obergeschoss, Zimmer 46, 67059 Ludwigshafen am Rhein erhoben werden. Bei der virtuellen Poststelle <<E-Mail-Adresse>> kann der Widerspruch per E-Mail erhoben werden, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Widerspruch per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur unzulässig ist. Mit freundlichen Grüßen