Kontrollbericht zu Pizza Remo, Geretsried

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Remo
Karl-Lederer-Platz 7
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Anna A.b.k
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten l…
An Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Details
Von
Anna A.b.k
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Remo, Geretsried [#289361]
Datum
1. Oktober 2023 18:42
An
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Remo Karl-Lederer-Platz 7 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anna A.b.k Anfragenr: 289361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289361/ Postanschrift Anna A.b.k << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna A.b.k
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrte Frau A.b.k, der Betroffene wurde von uns angehört. Wir bitten um Mitteilung…
Von
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft
Datum
5. Oktober 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau A.b.k, der Betroffene wurde von uns angehört. Wir bitten um Mitteilung Ihres vollständigen Nachnamens bis zum 19.10.23, um Ihnen anschließend den Bescheid der Informationen zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
VIG-Anfrage - Antrag abgelehnt Sehr geehrte Frau Anna A.b.k., der Antragsteller ist per E-Mail zur Angabe des ech…
Von
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Betreff
VIG-Anfrage - Antrag abgelehnt
Datum
24. Oktober 2023 07:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Anna A.b.k., der Antragsteller ist per E-Mail zur Angabe des echten und vollständigen Namens und vollständigen Adresse aufzufordern, da ohne entsprechende Angaben der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Kommt der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nach, kann der Antrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG abgelehnt werden, zumal Name und Anschrift nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage dem Dritten offenzulegen sind. Am 05.10.2023 wurden Sie aufgefordert, uns Ihren vollständigen Namen mit Anschrift mitzuteilen. Bis heute haben wir hierzu keine Rückmeldung erhalten. Ihr Antrag wird hiermit abgelehnt, da es uns nicht möglich ist, den Antrag/Bescheid zustellen zu können. Mit freundlichen Grüßen