Kontrollbericht zu Pizza Speedy, Abtsgmünd

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Speedy
Hauptstraße 44
73453 Abtsgmünd

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr << Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgend…
An Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Speedy, Abtsgmünd [#61532]
Datum
14. März 2019 23:22
An
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr << Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Speedy Hauptstraße 44 73453 Abtsgmünd 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizza Speedy, Abtsgmünd“ vom…
An Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Speedy, Abtsgmünd [#61532]
Datum
21. Mai 2019 23:56
An
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizza Speedy, Abtsgmünd“ vom 14.03.2019 (#61532) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich finde es unsäglich, dass solch wichtige Informationen von öffentlichem Interesse verschleppt werden und - wenn überhaupt - nur mittels eines komplizierten Verwaltungsverfahrens offengelegt werden. Transparenz und Offenheit geht anders! Bitte beantworten Sie meine Anfrage umgehend. Besten Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom…
Von
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Speedy, Abtsgmünd [#61532]
Datum
22. Mai 2019 13:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.03.2019 wurde unsererseits am 10.05.2019 beschieden. Die Frist beträgt hierbei 2 Monate ab Antragstellung (§ 5 Abs. 2 VIG), da ein Dritter, in diesem Fall der betroffene Lebensmittelunternehmer, am Verfahren beteiligt ist, der während des Verfahrens angehört werden muss und auch die Möglichkeit hat, binnen der gesetzlichen Fristen Rechtsmittel einzulegen. Eine Verfristung unsererseits ist daher nicht gegeben. Der Stand des Verfahrens ist, dass der Lebensmittelunternehmer nach Zustellung des Bescheids 14 Tage Zeit hat Rechtsmittel einzulegen. Diese Frist läuft noch bis 30.05.2019. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie die gewünschten Informationen erhalten, sollte der betroffene Betrieb keine Rechtsmittel einlegen. Mit freundlichen Grüßen