Kontrollbericht zu Pizzaria Roma, Gardelegen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzaria Roma
Marktstraße 3
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzaria Roma, Gardelegen [#159108]
Datum
19. Juli 2019 10:32
An
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzaria Roma Marktstraße 3 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird zeitnah in das zuständige Fachamt…
Von
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Pizzaria Roma, Gardelegen [#159108]
Datum
19. Juli 2019 10:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird zeitnah in das zuständige Fachamt unseres Hauses weitergeleitet. Herzlichst! Ihre Kreisverwaltung Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel Tel. 03901 840 0 | Fax. 03901 840 208 <<E-Mail-Adresse>> www.altmarkkreis-salzwedel.de In response to: Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Kontrollbericht zu Pizzaria Roma, Gardelegen [#159108] Antragsteller/in << Adresse entfernt >> [#159108] An: Antragsteller/in info 19.07.2019 10:32 Bitte Antwort an << Adresse entfernt >> [#159108] Details anzeigen Antragsteller/in Antragsteller/in Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzaria Roma Marktstraße 3 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Altmarkkreis Salzwedel
Amtliche Lebensmittelüberwachung Hier: Ihr Antrag auf Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.0…
Von
Altmarkkreis Salzwedel
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Hier: Ihr Antrag auf Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.07.2019
Datum
30. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
842,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 22.07.2019 Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtli- chen Prüfungen der von Ihnen benannten Betriebe zu geben. Die Beantwortung wird aus Datenschutz- gründen ausschließlich per Briefpost erfolgen. Um meine Entscheidung ordnungsgemäß bekannt machen zu können, bitte ich Sie um die Vorlage einer Meldebescheinigung oder einem Auszug aus dem Handels- o. Vereinsregister. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung Hier: Ihr Antrag auf Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom …
An Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung Hier: Ihr Antrag auf Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.07.2019 [#159108]
Datum
19. August 2019 13:47
An
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit mache ich Sie darauf Aufmerksam das gemäß VIG, Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtet sind, ihre Identität mit der Vorlage einer Ausweiskopie, einer Meldebescheinigung oder gar durch einen Besuch in der Behörde nachzuweisen. Daher fordere Ich zu auf, meinen Antrag umgehend zu bearbeiten und mir die Daten umgehend zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - scan-19082019.pdf Anfragenr: 159108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Stattgabe des Antrags auf Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.07.2019 Sehr ......, am 22.07.…
Von
Altmarkkreis Salzwedel - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Stattgabe des Antrags auf Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.07.2019
Datum
19. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr ......, am 22.07.2019 ist im Altmarkkreis Salzwedel Ihr Antrag auf Information nach dem Verbraucherinfor- mationsgesetz (VIG) eingegangen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes. Der Altmarkkreis Salzwedel als zuständige Stelle nach § 2 Abs. 2 VIG beabsichtigt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen des von Ihnen angefragten Betriebes „Piz- zeria Roma", Markstr. 3, << Adresse entfernt >> zu geben, da hier nicht zulässige Abweichungen von Vor- schriften des europäischen und deutschen Lebensmittelrechtes festgestellt wurden. Die Auskunft wird in Form einer beaufsichtigten Akteneinsicht in den Räumen des Landkreises ge- währt. Ort und Zeitpunkt der Akteneinsicht wird Ihnen gesondert genannt.