Kontrollbericht zu Pizzaservice Mano, Bad Rappenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzaservice Mano
Heinsheimer Straße 19
74906 Bad Rappenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzaservice Mano, Bad Rappenau [#283530]
Datum
9. Juli 2023 17:16
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzaservice Mano Heinsheimer Straße 19 74906 Bad Rappenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283530/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang der untenstehenden Anfrage. Ihr Anlieg…
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzaservice Mano, Bad Rappenau [#283530]
Datum
10. Juli 2023 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang der untenstehenden Anfrage. Ihr Anliegen wird derzeit bearbeitet. Die weiteren Informationen erhalten Sie aus Datenschutzgründen postalisch. Daher wird Ihre Anschrift benötigt. Bitte teilen Sie uns diese mit. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, weswegen benötigen Sie denn meine Anschrift? Die Ergebnisse können/sollen doch auf Topf Secret, für je…
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzaservice Mano, Bad Rappenau [#283530]
Datum
10. Juli 2023 20:21
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, weswegen benötigen Sie denn meine Anschrift? Die Ergebnisse können/sollen doch auf Topf Secret, für jeden ersichtlich, veröffentlicht werden. Die Hygiene in Gastrobetrieben geht ja schließlich jeden etwas an. Verstehe nicht, warum da so ein Geheimnis daraus gemacht wird... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283530/

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Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst will ich anmerken, dass wir ent…
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzaservice Mano, Bad Rappenau [#283530]
Datum
11. Juli 2023 11:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst will ich anmerken, dass wir entgegen Ihrer Aussage kein "Geheimnis" um diese Angelegenheit machen wollen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist schlichtweg die Angabe Ihrer Anschrift erforderlich. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss der Antrag Ihren Namen und Anschrift enthalten. Auf Nachfrage des Betriebs sind nämlich Ihr Name und Ihre Anschrift zwingend offenzulegen (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Sollten Sie uns Ihre Anschrift nicht mitteilen, kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Freundliche Grüße