Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calabria, Elbtal

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzeria Ristorrante Calabria
Siegener Straße 4
65627 Elbtal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calabria, Elbtal [#248007]
Datum
30. April 2022 18:40
An
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria Ristorrante Calabria Siegener Straße 4 65627 Elbtal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248007/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calab…
An Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calabria, Elbtal [#248007]
Datum
8. Juli 2022 20:11
An
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calabria, Elbtal" vom 30.04.2022 [#248007] übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248007/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, ich möchte mich für die verspätete Rückmeldung entschuldigen. …
Von
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calabria, Elbtal [#248007]
Datum
11. Juli 2022 11:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, ich möchte mich für die verspätete Rückmeldung entschuldigen. Ihre Anfrage im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetz wird derzeit bearbeitet. In diesem Zusammenhang erhalten Sie in den kommenden Tagen Post von uns. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 11.07.2022 forderten Sie mich dazu auf, schriftlich zu bestätigen…
An Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
40.50 - 20a VIG 124 - Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calabria, Elbtal [#248007]
Datum
18. Juli 2022 18:10
An
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 11.07.2022 forderten Sie mich dazu auf, schriftlich zu bestätigen, dass die VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Ristorrante Calabria, Elbtal“ vom 30.04.2022 (#248007) (Ihr Zeichen 40.50 - 20a VIG 124) von mir stammt. Ich darf Sie auf § 10 VwVfG hinweisen, der erstens normiert, dass das Verwaltungsverfahren an keine bestimmte Form gebunden ist und zweitens zur einfachen, zweckmäßigen und zügigen Durchführung auffordert. Bis Sie die besondere Rechtsvorschrift vorlegen, die eine bestimmte Form des Verfahrens von Anträgen nach VIG regelt, wird die Übersendung einer schriftlichen Bestätigung unterbleiben. Worin der Mehrwert dieser Form liegen soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Denn indem ich per E-Mail auf ein an den Antragsteller postalisch versandtes Schreiben reagiere, zeige ich, dass ich jener Antragsteller bin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Zwischennachricht Zwischennachricht
Zwischennachricht
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
9. August 2022
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
Untätigkeitsklage
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid Bescheid
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