Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut
Hoheleye 3
58093 Hagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informat…
An Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#[geschwärzt]]
Datum
4. Dezember 2019 20:47
An
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut Hoheleye 3 58093 Hagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171518 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andr…
An Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Re: Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#[geschwärzt]]
Datum
7. Januar 2020 15:06
An
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen“ vom 04.12.2019 (#[geschwärzt]) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andr…
An Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Re: Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#[geschwärzt]]
Datum
16. Januar 2020 09:51
An
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen“ vom 04.12.2019 (#[geschwärzt]) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gast…
An Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Re: Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#[geschwärzt]]
Datum
29. Januar 2020 23:40
An
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen“ vom 04.12.2019 (#[geschwärzt]) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um *23 Tage* überschritten.! Sie wurden von mir am 7. Januar 2020 darüber informiert, die gesetzliche Frist, binnen der Sie zu antworten haben, um einen Tag überschritten zu haben; am 16. Januar 2020 wurde Ihr Fristversäumnis um 10 Tage angemahnt. Bitte informieren Sie mich umgehend – ich setze Ihnen eine erneute Frist von 3 Tagen – über den Stand meiner Anfrage! Ich werde mich ansonsten unter Beibringung einer Dokumentation unserer (ziemlich einseitigen) Kommunikation an [geschwärzt] wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171518 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.12.2019 ist bei mir eingegangen. Ich muss Sie darauf hinweisen,…
Von
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#171518]
Datum
31. Januar 2020 13:50
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.12.2019 ist bei mir eingegangen. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungszeit auf 2 Monate verlängert ( § 5 Absatz 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Die verspätete Reaktion auf Ihre Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich aus rechtlichen Gründen verpflichtet bin, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastrono…
An Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#171518]
Datum
3. März 2020 20:51
An
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen“ vom 04.12.2019 (#171518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Mit Schreiben vom 31. Januar 2020 nehmen Sie zwei Monate statt eines in Anspruch. Doch gelten diese ab Antragsstellung, nicht ab Ihrere Reklamation derselben! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] hier [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andr…
An Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#171518]
Datum
16. September 2020 11:47
An
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen“ vom 04.12.2019 (#171518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 254 Tage überschritten. Die Covid-19-Situation kann bei einer derart langen DFristüberschreitung nicht länger als Ausrede herhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend(!) über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, aufgrund der aus den aktuell bekannten Gründen sehr angespannten Pe…
Von
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Polizeikantine Hagen – Gastronomie Andreas Dickhut, Hagen [#171518]
Datum
24. September 2020 16:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, aufgrund der aus den aktuell bekannten Gründen sehr angespannten Personallage konnte Ihre Anfrage noch nicht abschließend bearbeitet werden. Durch eine Neuaufstellung im Personalbereich soll jedoch künftig die ordnungsgemäße Bearbeitung der Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz wieder sichergestellt werden. Dies, sowie eine aktuelle rechtliche Einordung der Sachverhalte, beansprucht aktuell noch etwas Zeit. Beabsichtigt ist jedoch, dass Ihnen eine Antwort zu Ihrer Anfrage bis zum 30.Oktober 2020 zugeht. Bis dahin bitte Ich Sie noch einmal höflichst um Geduld. Ich werde in der Angelegenheit unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen