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Kontrollbericht zu Polizeikantine Neudorf, Duisburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Polizeikantine Neudorf
Fraunhoferstraße 6
47057 Duisburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Polizeikantine Neudorf, Duisburg [#284835]
Datum
27. Juli 2023 12:51
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Polizeikantine Neudorf Fraunhoferstraße 6 47057 Duisburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/284835/upload/1fb21449060ded9ff2cdd9ef4a2ec05eafaf28ec/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
[E-Mail Eingangsbestätigung] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmi…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
[E-Mail Eingangsbestätigung]
Datum
27. Juli 2023 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelueberwachung“ bei der Stabsstelle Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung Duisburg eingegangen. Dieses Postfach wird täglich mehrfach eingesehen, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und der oder die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich, soweit erforderlich, umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27.07.2023 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Polizeikantine Neudorf, Duisburg [#284835]
Datum
27. Juli 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort
sportstadt-duisburg6.jpg
13,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27.07.2023 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungs- frist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG zugestimmt, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in anderer als der elektronischen Form (E-Mail) zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 27.07.2023 Behörde gibt an der Betrieb sei in Duisburg nicht bekannt.
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 27.07.2023
Datum
27. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
343,9 KB
Behörde gibt an der Betrieb sei in Duisburg nicht bekannt.
<< Anfragesteller:in >>
Zeichen DU-0049337/27-07-2023 [#284835] Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung auf meine Anfrage. De…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeichen DU-0049337/27-07-2023 [#284835]
Datum
1. August 2023 18:45
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung auf meine Anfrage. Der genannte Betrieb verfügt auch über einen Web-Auftritt unter der Adresse https://polizeikantine-neudorf.de/ Dort ist auch eine aktuelle Speisekarte hochgeladen. Können Sie bitte noch einmal überprüfen ob Ihnen der Betrieb tatsächlich nicht bekannt ist? Der Betrieb ist ja auch für polizeifremde Gäste geöffnet, müsste also über eine entsprechende Konzession verfügen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284835/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
[E-Mail Eingangsbestätigung] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmi…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
[E-Mail Eingangsbestätigung]
Datum
1. August 2023 18:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelueberwachung“ bei der Stabsstelle Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung Duisburg eingegangen. Dieses Postfach wird täglich mehrfach eingesehen, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und der oder die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich, soweit erforderlich, umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Nachfrage zum Antrag vom 27.07.2023
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Nachfrage zum Antrag vom 27.07.2023
Datum
2. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
264,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage zum Antrag vom 27.07.2023 [#284835] Guten Tag, vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Der W…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage zum Antrag vom 27.07.2023 [#284835]
Datum
6. August 2023 17:59
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Der Webseite des Betriebs konnte ich entnehmen, dass die Adresse eventuell "Fraunhoferstr. 2" lautet. Eine andere Quelle gibt die Adresse "Fraunhoferstr. 4" an. Ist Ihnen an einer dieser Adressen ein entsprechender Betrieb bekannt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284835/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
[E-Mail Eingangsbestätigung] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmi…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
[E-Mail Eingangsbestätigung]
Datum
6. August 2023 17:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelueberwachung“ bei der Stabsstelle Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung Duisburg eingegangen. Dieses Postfach wird täglich mehrfach eingesehen, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und der oder die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich, soweit erforderlich, umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
AW: AW: Ihre Nachfrage zum Antrag vom 27.07.2023 [#284835] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage …
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: AW: Ihre Nachfrage zum Antrag vom 27.07.2023 [#284835]
Datum
7. August 2023 12:22
Status
Warte auf Antwort
sportstadt-duisburg6.jpg
13,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 06.08.2023 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungs- frist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG zugestimmt, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in anderer als der elektronischen Form (E-Mail) zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 27.07.2023 bzw. 06.080.2023 Letzte Überprüfung am 26.07.2023, keine Beanstandungen
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 27.07.2023 bzw. 06.080.2023
Datum
11. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Letzte Überprüfung am 26.07.2023, keine Beanstandungen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.