Kontrollbericht zu Poseidon, Erlangen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Poseidon
Nürnberger Straße 108
91052 Erlangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Es wurden keinerlei Abweichungen festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Poseidon, Erlangen [#213479]
Datum
23. Februar 2021 08:54
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Poseidon Nürnberger Straße 108 91052 Erlangen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213479 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 23.02.2021 Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationsge…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 23.02.2021
Datum
24. Februar 2021 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationsgewährung bezüglich des Betriebes Poseidon, Nürnberger Str. 108, 91052 ist am 23.02.2021 eingegangen. Ihrem Antrag kann leider nicht stattgegeben werden. Bei den beiden letzten Betriebskontrollen wurden keinerlei Abweichungen festgestellt. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] STADT ERLANGEN Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Telefon + 49 (0) 9131 86 - [geschwärzt] Fax + 49 (0) 9131 86 - [geschwärzt] E-Mail [geschwärzt]<[geschwärzt]> Post Stadt Erlangen - 91051 Erlangen Büro [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], 91052 Erlangen __________________________________________________________ Diese Information ist für den Gebrauch durch die Person bestimmt, die in der Empfängeradresse benannt ist. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass unbefugte Weitergabe, Kopieren, Verteilung oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail-Übertragung unzulässig ist. Falls Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie den Absender bitte unverzüglich telefonisch oder durch eine E-Mail und löschen Sie diese Information aus Ihrem EDV-System. P Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss! Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter: www.erlangen.de/dsgvo<http://www.erlangen.de/dsgvo>[geschwärzt] Die Hinweise zum Datenschutz können zudem unter der Tel.: [geschwärzt] angefordert oder bei der Datenschutzbeauftragen der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen eingesehen werden.