Kontrollbericht zu Poseidon Grill, Pulheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Poseidon Grill
Venloer Straße 615
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Monika Reuls
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Monika Reuls
Betreff
Kontrollbericht zu Poseidon Grill, Pulheim [#178722]
Datum
1. Februar 2020 08:54
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Poseidon Grill Venloer Straße 615 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monika Reuls Anfragenr: 178722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178722 Postanschrift Monika Reuls << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monika Reuls

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Reuls, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages, der aufgrund des Sachverhaltes nach VIG bearbe…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Poseidon Grill, Pulheim [#178722]
Datum
3. Februar 2020 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Reuls, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages, der aufgrund des Sachverhaltes nach VIG bearbeitet wird. Allerdings ist der von Ihnen genannte Betrieb: Poseidon Grill Venloer Straße 615 << Adresse entfernt >> bei mir nicht als angemeldeter Lebensmittelbetrieb registriert. Unter der angegebenen Anschrift habe ich z.Zt. keinen Lebensmittelbetrieb registriert. Hier bitte ich um Prüfung und ggf. um Benachrichtigung. Sollte ich bis zum 07.02.2020 keinerlei Nachricht von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen wollen. In diesem Fall erfolgt keinerlei weitere Nachricht durch mich. Hinweis: Sie haben im Rahmen Ihres Antrags einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Dazu darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG bin ich verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht sieht das VIG für Sie nicht vor. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht für Sie ebenfalls nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. Für die Bearbeitung eines Auskunftsantrages nach VIG ist es deshalb erforderlich, dass Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht ausschließen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen