Kontrollbericht zu Poseidon, Krefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Poseidon
Glockenspitz 280
47809 Krefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Poseidon, Krefeld [#44805]
Datum
17. Januar 2019 08:53
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Poseidon Glockenspitz 280 47809 Krefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 013/2019 392 — Az…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 013/2019
Datum
23. Januar 2019 11:57
Status
Warte auf Antwort
392 — Az. IFG NRW 013/2019 — Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Sache ist hier unter dem o.a. Aktenzeichen eingetragen worden. Bitte teilen Sie mir noch eine Postanschrift mit, an die gegebenenfalls Ladungen oder Verfahrensmitteilungen gesandt werden sollen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 013/2019 [#44…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 013/2019 [#44805]
Datum
7. Februar 2019 18:22
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten SIe meine Postanschrift Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformatonsgesetz
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformatonsgesetz
Datum
25. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB