Kontrollbericht zu Puccini, Oldenburg (Oldenburg)

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Puccini
Hundsmühler Straße 154
26131 Oldenburg (Oldenburg)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Danilo Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
Danilo Schneider
Betreff
Kontrollbericht zu Puccini, Oldenburg (Oldenburg) [#62647]
Datum
23. März 2019 08:19
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Puccini Hundsmühler Straße 154 26131 Oldenburg (Oldenburg) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Danilo Schneider <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Danilo Schneider << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Danilo Schneider

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schneider, leider kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden, da die Post auf dem Postweg u…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Puccini, Oldenburg (Oldenburg) [#62647]
Datum
1. April 2019 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, leider kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden, da die Post auf dem Postweg unzustellbar ist. Für eine weitere Bearbeitung geben Sie uns bitte schriftlich nochmals Ihren Namen und Ihre korrekten Adressdaten an. Mit freundlichem Gruß