Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihre 2 Anfragen vom 21.10.2019 sind bei uns eingegangen. Eine weitere
Bearbeitung ist nur möglich, wenn Sie uns Ihre vollständige Adresse
mitteilen, es fehlt die Hausnummer.
Aus Datenschutzgründen werden wir, entgegen Ihres Wunsches (E-Mail),
die weitere Kommunikation auf dem Postweg führen.
Landkreis Oder-Spree
Dezernat V
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Schneeberger Weg 40
15848 Beeskow
Tel.: 03366 35- 1961
( tel:03366351961)
Fax :03366 35- 1995
( tel:03366351995)
Die eMail-Adressen der Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree
dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder
Verschlüsselung.
Für rechtsverbindliche Erklärungen und Anträge, die nach geltendem
Recht der Schriftform bedürfen und nur durch ein elektronisches Dokument
in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt
werden könnten, ist folgende E-Mailadresse eingerichtet:
<<E-Mail-Adresse>>
Signierte Dokumente können bei der Kreisverwaltung Oder-Spree nur unter
dieser Mailadresse verarbeitet werden. Wenn Sie einen Antrag stellen
wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie
bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die oben genannte
E-Mail-Adresse. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der
Kreisverwaltung Oder-Spree, von deren Ämtern und Dienststellen sowie
personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die
rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung
Oder-Spree dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer
Verfahrensabwicklung eine
elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer
Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere
E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge
zur Kreisverwaltung Oder-Spree stehen ausschließlich für unverbindliche
Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Verschlüsselte Mails können nicht bearbeitet werden.
Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation siehe
www.l-os.de/vps
>>> "
Antragsteller/in Antragsteller/in [#169036]"
<
<Name und E-Mail-Adresse>> 21.10.2019 23:34 >>>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Punjab Pizzaria & Lieferservice
15890
Eisenhüttenstadt
Brandenburg
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit
die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf * 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach * 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht
nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe
entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen
mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder
Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor
Übermittlung zu schwärzen.
Unter *Beanstandungen* verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts * unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als *geringfügig*
oder *schwerwiegend*).
Meines Erachtens handelt es sich nach * 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf * 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats
zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer
Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine
Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin,
dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne
von * 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte
ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich
mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um
Weiterbearbeitung des Antrags.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen