Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pützchens Häuschen
Pützchens Chaussee 185
53229 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
19. Mai 2019 19:46
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pützchens Häuschen Pützchens Chaussee 185 53229 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.05.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. I…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
22. Mai 2019 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.05.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
22. Juni 2019 02:06
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom 19.05.2019 (#143853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte Sie um umgehende Bearbeitung meines Antrags. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe neben Ihrer Anfrage seit Mitte Januar diesen Jahres eine Vielzahl ähnlicher…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
27. Juni 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe neben Ihrer Anfrage seit Mitte Januar diesen Jahres eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfe und bescheide. Diese bringen alle einen unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwand mit sich, weshalb die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage derzeit nicht eingehalten werden können. Ich bin sehr bemüht, in jedem Verfahren allen Interessen der Beteiligten gerecht zu werden und hoffe, auch Ihre Anfrage alsbald weiter bearbeiten zu können. Ich bitte Sie höflich, von weiteren Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage abzusehen. Für sonstige Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
9. Juli 2019 11:21
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom 19.05.2019 (#143853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Desweiteren ist diese nicht wie von Ihnen Angegeben von Januar, sondern erst von Mai, bitte dies richtig zu vermerken und informieren sie mich, wenn möglich an welcher Stelle der Antrag stagniert. Mit besten Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
9. Juli 2019 11:21
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom 19.05.2019 (#143853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gerne auch bei dieser Anfrage ein Stand wenn möglich wo stagnation ist. beste Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit verweise ich auf den bereits erteilten Hinweis, dass eine Einh…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
9. Juli 2019 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit verweise ich auf den bereits erteilten Hinweis, dass eine Einhaltung der Fristen aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die Ihrer gleichen, derzeit nicht möglich ist. Wie bereits mitgeteilt, bin ich bemüht, den Interessen aller Verfahrensbeteiligten gerecht zu werden und daher auch, die Anträge so schnell als möglich zu bescheiden. Meine Formulierung in der E-Mail, auf die Sie Bezug nehmen, bedeutet, dass seit Mitte Januar eine Vielzahl von Anfragen hier eingegangen ist: "Ich habe neben Ihrer Anfrage seit Mitte Januar diesen Jahres eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfe und bescheide." Je mehr Nachfragen zum Verfahrensstand hier eingehen, desto mehr verzögert sich die Bescheidung der Anträge, da auch die Beantwortung dieser E-Mails Zeit in Anspruch nimmt. Ich bitte Sie daher wiederholt darum, von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage abzusehen. Für sonstige Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 19.05.2019. In dieser haben Sie der Weitergabe…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
11. Oktober 2019 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 19.05.2019. In dieser haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Ihr Antrag ist jedoch nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu beurteilen und zu bescheiden. Nach der Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ist jedoch dem betroffenen Dritten auf dessen Nachfragen hin mitzuteilen, wer den Antrag gestellt hat. Halten Sie auch vor diesem Hintergrund an der Anfrage fest? Ich bin für eine kurze Rückmeldung dankbar und entschuldige mich wiederholt für die lange Verfahrensdauer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich halte an der Anfrage fest, erinnere mich auch nicht der Weitergabe widersprochen …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
12. November 2019 15:56
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich halte an der Anfrage fest, erinnere mich auch nicht der Weitergabe widersprochen zu haben. Gerne können sie dem betroffenen Dritten meinen Namen als Anfragenden mitteilen. Auf ein baldiges Ergebnis der Anfrage freue ich
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung. Im vorletzten Abschnitt Ihrer Anfrage schriebe…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
19. November 2019 16:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung. Im vorletzten Abschnitt Ihrer Anfrage schrieben Sie: "Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte." Vor diesem Hintergrund erfolgte meine Nachfrage. In dem Verfahren werden nunmehr Dritte beteiligt. Ich komme in der Sache wieder auf Sie zu und darf Sie höflich bitten, sich noch etwas zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
6. Februar 2020 16:23
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn“ vom 19.05.2019 (#143853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 230 Tage überschritten. Über einen Stand hierzu wäre ich erfreut. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/143853
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits mehrfach mitgeteilt, geht seit über einem Jahr eine Vielzahl an mit Ihre…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pützchens Häuschen, Bonn [#143853]
Datum
6. Februar 2020 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits mehrfach mitgeteilt, geht seit über einem Jahr eine Vielzahl an mit Ihrer Anfrage bzw. Ihren Anfragen gleichlautenden Anträgen nach dem VIG hier ein. Wie Sie wissen gibt die Stadt Bonn den Anträgen bisher statt. Dennoch ist in den meisten Fällen die Anhörung und Beteiligung der betroffenen Betriebe geboten und erforderlich. Hierzu werden zwar verhältnismäßig kurze Fristen gesetzt, dennoch muss auch den Betrieben ausreichend Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu nehmen und ggf. Anwälte einzuschalten. Dies führt - gerade bei der Masse immer weiter hier eingehender Anträge - leider zu Verzögerungen. Ich entschuldige mich für die teilweise sehr langen Verfahrensdauern und hoffe, ich konnte Ihnen die Umstände, die hierzu führen, verständlich machen. Ich bitte wiederholt darum, von Nachfragen zum Stand der Anträge abzusehen. Auch die Beantwortung dieser Nachfragen kostet Zeit, die dann wiederum für die Bearbeitung fehlt. Meine Kolleg*innen und ich sind sehr bemüht, allen Interessen gerecht zu werden und die Anfragen so schnell als möglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid vom 15.07.2020 zu Ihrem Antrag vom 19.05.2019 bzgl. des Betriebs Pützchens Häuschen, Bonn Sehr geehrteAnt…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Bescheid vom 15.07.2020 zu Ihrem Antrag vom 19.05.2019 bzgl. des Betriebs Pützchens Häuschen, Bonn
Datum
3. August 2020 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meinen Bescheid vom 15.07.2020 teile ich Ihnen folgendes mit. Die letzten beiden Kontrollen in dem o.g. fanden am 19.10.2017 und 02.05.2019 statt. Bei der Kontrolle am 02.05.2019 kam es zu Beanstandungen kam. Anbei übersende ich Ihnen einen Scan des entsprechenden Kontrollberichts. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid vom 15.07.2020 zu Ihrem Antrag vom 19.05.2019 bzgl. des Betriebs Pützchens Häuschen, Bonn Sehr geehrteAnt…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Bescheid vom 15.07.2020 zu Ihrem Antrag vom 19.05.2019 bzgl. des Betriebs Pützchens Häuschen, Bonn
Datum
3. August 2020 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meinen Bescheid vom 15.07.2020 teile ich Ihnen folgendes mit. Die letzten beiden Kontrollen in dem o.g. Betrieb fanden am 19.10.2017 und 02.05.2019 statt. Bei der Kontrolle am 02.05.2019 kam es zu Beanstandungen. Anbei übersende ich Ihnen einen Scan des entsprechenden Kontrollberichts. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen