Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rainville Elbterassen
Rainvilleterrasse 4
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Helen Bauer
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Helen Bauer
Betreff
Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164]
Datum
31. Januar 2023 17:51
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rainville Elbterassen Rainvilleterrasse 4 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helen Bauer Anfragenr: 269164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269164/ Postanschrift Helen Bauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helen Bauer
Helen Bauer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg“ vom 31.01.2023 …
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Helen Bauer
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164]
Datum
13. März 2023 16:30
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg“ vom 31.01.2023 (#269164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Helen Bauer
Helen Bauer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg“ vom 31.01.2023 …
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Helen Bauer
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164]
Datum
13. März 2023 16:31
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg“ vom 31.01.2023 (#269164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Helen Bauer
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Guten Morgen Frau Bauer, ihre mail vom 31.01.2023 ist bei uns leider nicht eingegangen. Dafür ist ihre Nachfrage …
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164]
Datum
14. März 2023 08:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Morgen Frau Bauer, ihre mail vom 31.01.2023 ist bei uns leider nicht eingegangen. Dafür ist ihre Nachfrage gleich in 2 Mails bei uns angekommen. Wir hatten im Januar nur 2 Anfragen am 25.01. Das ist leider nicht das erste Mal, dass so etwas passiert und bisher konnten wir den Grund dafür nicht ermitteln. Anfragen erhalten bei uns immer eine Eingangsbestätigung, damit der Anfragende weiß, dass sein Antrag bei uns eingegangen ist. Ich kann ihren Antrag jetzt bearbeiten, wenn sie das wünschen. Ich bitte sie nur darum mir das kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Helen Bauer
Guten Tag, wir bitten darum den Antrag nun zu bearbeiten und die streng vorgesehenen Kontrollen nun durchzuführe…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Helen Bauer
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164] BESTÄTIGUNG [#269164]
Datum
25. April 2023 22:24
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wir bitten darum den Antrag nun zu bearbeiten und die streng vorgesehenen Kontrollen nun durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinform…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164] BESTÄTIGUNG [#269164]
Datum
27. April 2023 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 2 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg E-Fax.: +49 40 4279-02623 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Frau Bauer, wir haben versucht Ihnen ein Bescheid zuzuschicken, jedoch ist dieser unzustellbar zurüc…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164] BESTÄTIGUNG [#269164]
Datum
4. Mai 2023 09:13
Status
Sehr geehrte Frau Bauer, wir haben versucht Ihnen ein Bescheid zuzuschicken, jedoch ist dieser unzustellbar zurückgekommen. Um Ihren Antrag bearbeiten zu dürfen, benötigen wir Ihre gültigen Adressdaten. Zudem Schreiben Sie in Ihrer E-Mail, dass sie mit der Offenlegung Ihrer Daten einverstanden sind und wiederum nicht einverstanden sind. Wenn der Betrieb, um die Mitteilung der Daten des Antragsstellers bittet, dann müssen wir diese offenlegen, damit wir Ihren Antrag bearbeiten dürfen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin den Antrag stellen und schicken Sie uns Ihre gültigen und richtigen Adressdaten zu. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Frau Bauer, da wir bis heute keine Antwort auf die unten angegebene Anfrage erhalten haben, stellen …
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Rainville Elbterassen, Hamburg [#269164] BESTÄTIGUNG [#269164]
Datum
1. Juni 2023 11:44
Status
Sehr geehrte Frau Bauer, da wir bis heute keine Antwort auf die unten angegebene Anfrage erhalten haben, stellen wir den Fall ein. Sollten Sie die Auskunft weiterhin wünschen, haben Sie die Möglichkeit einen neuen Antrag mit Ihrer gültigen Anschrift zu stellen. Mit freundlichen Grüßen