Kontrollbericht zu Raisch, Böblingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Raisch
Freiburger Allee 47
71034 Böblingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten l…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Raisch, Böblingen [#295390]
Datum
21. Dezember 2023 21:11
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Raisch Freiburger Allee 47 71034 Böblingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags nach dem VIG. Eine Herausg…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: '[EXTERNAL]'Kontrollbericht zu Raisch, Böblingen [#295390]
Datum
22. Dezember 2023 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags nach dem VIG. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag anhören, wodurch sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Auf Nachfrage werden Ihre Daten gemäß § 5 II Satz 3 VIG herausgegeben. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 29…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: '[EXTERNAL]'Kontrollbericht zu Raisch, Böblingen [#295390]
Datum
30. Dezember 2023 13:00
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 295390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295390/

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Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Dezember 2023 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.