Kontrollbericht zu Raisch, Steinwenden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Raisch
Moorstraße 38
66879 Steinwenden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten l…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Raisch, Steinwenden [#266399]
Datum
27. Dezember 2022 21:41
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Raisch Moorstraße 38 66879 Steinwenden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266399/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27.12.2022 hat unsere Behörde erreicht. Das Anliegen wu…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Raisch, Steinwenden [#266399]
Datum
2. Januar 2023 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27.12.2022 hat unsere Behörde erreicht. Das Anliegen wurde heute an die zuständige Fachabteilung unseres Hauses zur Beantwortung geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes, Ihre Anfrage ('266399) Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes, Ihre Anfrage ('266399)
Datum
17. Januar 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren Verbraucherinformationen hinsichtlich des Betriebs: Raisch, Moorstraße 38 in 66879 Steinwenden. Unter der von Ihnen angefragte Adresse befindet sich keine Betriebsstätte mit dem Namen "Raisch". In der Moorstraße 40 in 66879 Steinwenden befindet sich die Gaststätte "Peter Raisch GmbH" sowie die Metzgerei "Peter Raisch GmbH". Bitte teilen Sie uns bis zum 20.01.2023 mit, für welchen der beiden genannten Betriebe Sie Ihre Anfrage stellen möchten. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags, gemäß § 5 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen Monat verlängert. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie, in Bezug auf die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten bei der Anhörung des Betriebes, auf folgendes hinweisen: Ein möglicher Widerspruch gegen die Datenweitergabe Ihrer persönlichen Daten nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO ist begrenzt auf Fälle des Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e) und f) DSGVO. Im vorliegenden Fall wäre indessen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO einschlägig, also die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt, erforderlich, da mit § 5 Absatz 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eine Rechtsgrundlage für die ggfls. beantragte Datenweitergabe an den Lebensmittelunternehmer vorliegt. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) müssen auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmens Name und Anschrift des Antragstellenden offengelegt werden. Bitte teilen Sie uns bis zum 20.01.2023 mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe, also der möglichen Datenweitergabe, aufrechterhalten wollen. Sofern wir bis zum Ablauf der Frist keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass an der Weiterverfolgung kein Interesse mehr besteht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes, Ihre Anfrage ('266399) [#266399] Sehr << Anrede >&g…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes, Ihre Anfrage ('266399) [#266399]
Datum
20. Januar 2023 15:16
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf die Gaststätte "Peter Raisch GmbH" (Hotel und Gaststättenbetrieb). Zu Ihrere Frage bzgl. der Offenlegung meines Names und Anschrift nach § 5 Absatz 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) stimme ich dieser in der Bedingung zu, dass eine tatsächliche Nachfrage des Lebensmittelunternehmens bei Ihnen erfolgt ist und bitte in diesem Fall um entsprechende Mitteilung. Dementsprechend möchte ich meinen Antrag aufrechterhalten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266399/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Anfrage LTranspG #266399 - Lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen Sehr [geschwärzt], beigefügt erhalten Sie die…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung
Betreff
Anfrage LTranspG #266399 - Lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen
Datum
13. Februar 2023 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], beigefügt erhalten Sie die Unterlagen zur Beantwortung Ihrer gestellten Anfrage vom 27. Dezember 2022 betreffend der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: [geschwärzt] Fachbereich 6.1 - Lebensmittelüberwachung Kreisverwaltung Kaiserslautern Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft [geschwärzt], [geschwärzt] Postanschrift: Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werden auch personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Nähere Informationen hierzu und zu den aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung resultierenden Rechten haben wir auf unserer Internetseite bereitgestellt. (https://www.kaiserslautern-kreis.de/service-links/datenschutz.html) Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werden auch personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Nähere Informationen hierzu und zu den aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung resultierenden Rechten haben wir auf unserer Internetseite bereitgestellt https://www.kaiserslautern-kreis.de/service-links/datenschutz.html