Kontrollbericht zu Rasthaus Heiligenroth, Heiligenroth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rasthaus Heiligenroth
An der A3
56412 Heiligenroth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rasthaus Heiligenroth, Heiligenroth [#298761]
Datum
30. Januar 2024 13:33
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rasthaus Heiligenroth An der A3 56412 Heiligenroth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298761/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
30. Januar 2024 13:33
Status
Warte auf Antwort
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 30.01.2024. Sie werden zu gegebener…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rasthaus Heiligenroth, Heiligenroth [#298761]
Datum
6. Februar 2024 12:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 30.01.2024. Sie werden zu gegebener Zeit auf dem Postweg weiter informiert. Bis dahin bitten wir Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rasthaus Heiligenroth, Heiligenroth“ vom 30.01.…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rasthaus Heiligenroth, Heiligenroth [#298761]
Datum
18. April 2024 20:49
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rasthaus Heiligenroth, Heiligenroth“ vom 30.01.2024 (#298761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.