Kontrollbericht zu Raststätte Strasshof, Hohenwart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Raststätte Strasshof
Pörnbacher Straße 11, Hohenwart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Raststätte Strasshof, Hohenwart [#40167]
Datum
15. Januar 2019 09:49
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Raststätte Strasshof Pörnbacher Straße 11, Hohenwart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinform…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu Raststätte Strasshof, Hohenwart [#40167]
Datum
18. Januar 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.01.2019 haben wir erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, fordern wir Sie hiermit auf, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO") zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ist die Behörde verpflichtet, auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Sollten Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Freundliche Grüße

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Ihre VIG-Anfrage Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, per E-Mail haben wir Sie aufgefordert…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Ihre VIG-Anfrage
Datum
30. Januar 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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414 Bytes


Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, per E-Mail haben wir Sie aufgefordert, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten zurückzunehmen. Bisher haben wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Sollten wir bis spätestens 06.02.2019 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, betrachten wir Ihre Anfrage als gegenstandslos. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG zeitlich nicht begrenzt ist. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine nachträgliche Antragsrücknahme, für den Fall, dass der Lebensmittelunternehmer Ihren Namen und Ihre Adresse in Erfahrung bringen möchte, ist demnach nicht möglich. Freundliche Grüße