Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ratskeller
Am Markt 7
98693 Ilmenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe eine Prüfung angestoßen, deren Ergebnis ich allerdings nicht erfahre.

Damit beende ich die Sache, da ich keinerlei Energie in dieses Projekt mehr stecken möchte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Uwe Schmidt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
Uwe Schmidt
Betreff
Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
25. September 2021 18:09
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ratskeller Am Markt 7 98693 Ilmenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Schmidt Anfragenr: 229694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229694/ Postanschrift Uwe Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Schmidt
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Anfrage vom 25.09.2021 ist bei uns elektronisch am 25.09.2021 eingegangen. Wir w…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
27. September 2021 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Anfrage vom 25.09.2021 ist bei uns elektronisch am 25.09.2021 eingegangen. Wir werden diese prüfen und bescheiden. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmer, zu dem Sie die Anfrage gestellt haben) nötig ist, verlängert sich die Frist bis zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate (§ 5 (2) VIG Satz 2). Entgegen Ihres Widerspruchs nach Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezüglich der Datenweitergabe werden Sie darüber informiert, dass eine Sicherstellung der Anonymität des Antragstellers nicht möglich ist, da Dritte gemäß § 5 Abs. 2 VIG eine Berechtigung haben, auf Nachfrage Name sowie Anschrift des Antragstellers zu erfahren. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass dem Widerspruch gegen die Weitergabe der personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO nicht entsprechend abgeholfen werden kann, da sich die Datenübermittlung nach § 5 Abs. 2 VIG auf einer gesetzlichen Vorschrift begründet. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG führt aus, dass eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers besteht, eine Bearbeitung des Antrages nur erfolgen kann, wenn von Beginn an keine Anonymität des Antragstellers vorliegt bzw. die Weitergabe an Dritte von Beginn an nicht mit Widerspruch untersetzt ist. Erst den Dritten anzuhören, darauf zu warten, ob dieser eine Offenlegung des Antragstellers begehrt und im Falle, dass er dies wünscht Ihnen die Entscheidungsmöglichkeit einzuräumen, von Ihrem Widerspruch der Weitergabe personenbezogener Daten Gebrauch zu machen, sehen wir im VIG nicht abgebildet. Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass Sie zur Vermeidung der Weitergabe Ihrer Daten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG Ihren Antrag zurückziehen können. Als Frist wird der 11.10.2021 gewährt (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Alternativ teilen Sie mit, dass Sie keine Anonymität gegenüber Dritten gewahrt haben möchten. Als Frist setze ich den 11.10.2021 (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Anderenfalls ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich bzw. wird entsprechend ablehnend beschieden. Sollten Sie bereit sein, dass Ihre Daten an Dritte weitergereicht werden, weise ich darauf hin, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im "Merkblatt zum Datenschutz" auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Für die Bearbeitung der Anfrage sind grundsätzlich Gebühren und Auslagen zu erheben, ich gehe aber davon aus, dass die Auskunftserteilung nach dem VIG voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein wird. Sofern Sie den Antrag aufrechterhalten bzw. von Ihrem Widerspruch zurücktreten, gestaltet sich das weitere Verfahren wird wie folgt: Nach der Anhörung (Anhörungsfrist 14 d) des Dritten (betroffener Lebensmittelunternehmer) ergeht die Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG über Ihren Antrag. In einem Bescheid wird Ihnen dann mitgeteilt, dass der Zugang zu den Daten 14 Tage nach der Zustellung des Bescheides erfolgt. Gleichzeitig wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmer mitgeteilt, dass Ihnen der Zugang zu den Informationen gewährt wird, jedoch erst frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides. Der Lebensmittelunternehmer hat dadurch die Möglichkeit, in diesen 14 Tagen gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse mitgeteilt. Nach Fristablauf wird Ihnen dann, soweit seitens des Lebensmittelunternehmers kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die beantragte Information gewährt. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe diese Anfrage nicht Grundlos gestellt. Nach meinem letzten Besuch am 23.0…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
Uwe Schmidt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
29. September 2021 11:31
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe diese Anfrage nicht Grundlos gestellt. Nach meinem letzten Besuch am 23.09. bekam ich heftige Bauchschmerzen / Magenkrämpfe. Im Grunde ist es mir egal, ob sie meine Anfrage anonym weiterleiten. Allerdings sollten sie dann auch den Grund meiner Anfrage mit bekannt geben. An diesem Tag hatte ich eine Pilzpfanne, Joghurt und ein alkoholfreies Bier. Da auch einige meiner Begleitenten die Pilzpfanne und Joghurt hatten und keine Probleme, tippe ich auf das alkoholfreie Bier. Dabei handelte es sich um eine ausländische , mir nicht bekannte Marke. Mit freundlichen Grüßen Uwe Schmidt Anfragenr: 229694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229694/ Postanschrift Uwe Schmidt << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt zusammenfassen: Kollege Dr. Leffler hatte ü…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
30. September 2021 18:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt zusammenfassen: Kollege Dr. Leffler hatte übersehen, dass Sie bereit sind, dass Ihre Daten an Dritte weitergereicht werden. Entsprechend sind alle Unterlagen vollständig. Sie müssen also zunächst nichts weiter unternehmen. Lassen Sie mich in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im „Merkblatt zum Datenschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Nach der Anhörung (Anhörungsfrist 14 d) des Dritten (betroffener Lebensmittelunternehmer) ergeht die Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG über Ihren Antrag. In einem Bescheid wird Ihnen dann mitgeteilt, dass der Zugang zu den Daten 14 Tage nach der Zustellung des Bescheides erfolgt. Gleichzeitig wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmer mitgeteilt, dass Ihnen der Zugang zu den Informationen gewährt wird, jedoch erst frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides. Der Lebensmittelunternehmer hat dadurch die Möglichkeit, in diesen 14 Tagen gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse mitgeteilt. Nach Fristablauf wird Ihnen dann, soweit seitens des Lebensmittelunternehmers kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die beantragte Information gewährt. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Ich darf bzgl. Ihrer Mail vom 29.09.21 wie folgt ergänzend nachfragen: Möchten Sie über Ihre VIG-Anfrage hinaus eine Beschwerde aufgrund eines Erkrankungsgeschehens einreichen? Entsprechend würden wir uns der Beschwerde annehmen. Sie vermuten, dass der Verzehr eines alkoholfreien Getränkes die Ursache für Ihre Beschwerden waren. Gewöhnlich wird alkoholfreies Bier aus Flaschen ausgeschenkt. Ich vermute, dass das bei Ihnen auch der Fall war. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Bier die Ursache für die gesundheitlichen Probleme darstellt, erscheint sehr gering. Gewöhnlich wird man die Ursache kaum ermitteln können, dies zu Ihrer Information. Bitte geben Sie Bescheid, ob wir über den VIG-antrag hinaus die Sachlage als Beschwerde aufnehmen sollen. @ VLÜA IK (Frau Weber): Bitte zu den Unterlagen nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang verstehe ich den Begriff "Beschwerde" nicht. Ich …
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
Uwe Schmidt
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
1. Oktober 2021 10:34
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang verstehe ich den Begriff "Beschwerde" nicht. Ich weiß nicht, welche Rechtsfolgen das für mich, oder die Gaststätte hat. Es geht mir auch nicht darum an irgendjemanden Rache zu nehmen, sondern einzig und allein darum so eine "Lebensmittelvergiftung" nie wieder zu erleben. (Wenn es denn eine war) Ich unterstelle in diesem Zusammenhang auch niemanden etwas, nur möchte ich darum bitten, daß der Sache mal nachgegangen wird. Und wenn dazu eine "Beschwerde" notwendig ist, dann stelle ich hiermit diese Beschwerde. Dieses alkoholfreie Bier ist in Flaschen abgefüllt gewesen. Ich war schon des öfteren in dieser Gaststätte und sie hat stets einen guten Eindruck gemacht (bezüglich Ordnung und Sauberkeit) Mit freundlichen Grüßen Uwe Schmidt Anfragenr: 229694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229694/ Postanschrift Uwe Schmidt << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, im Moment haben Sie A) einen Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz gestellt. D…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
14. Oktober 2021 18:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, im Moment haben Sie A) einen Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Da Sie den Antrag gestellt haben, gehe ich davon aus, dass Sie wissen, was Sie damit bewirken. Gern fasse ich es noch einmal zusammen: Mit diesem Antrag erhalten Sie Informationen über die in einem bestimmten Zeitraum durchgeführten amtlichen Kontrollen (Es ist ein Blick in die Vergangenheit). Darüber hinaus habe ich Ihnen in Aussicht gestellt, Ihre Feststellungen als B) Beschwerde zu führen. Gern schwäche ich das Wort Beschwerde für Sie ab und nenne es Hinweise. Diese Beschwerde führt dazu, dass wir ihr Anliegen entweder i.R. einer gesonderten Kontrolle oder i.R. der nächsten Plankontrolle widmen. Es handelt sich hier also um den Blick in die Zukunft. Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie, dass wir uns den Betrieb näher anschauen. Das wäre dann B). Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht. Bitte teilen Sie bis zum 19.10.21 mit, ob Sie Ihren Antrag nach A) aufrechterhalten möchten oder nicht und ob Sie mit Ihrem Gesuch eigentlich B) verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte genau das was Sie hier mit B) bezeichnet haben. Mit freundlichen Grüß…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
Uwe Schmidt
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
15. Oktober 2021 18:55
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte genau das was Sie hier mit B) bezeichnet haben. Mit freundlichen Grüßen Uwe Schmidt Anfragenr: 229694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229694/ Postanschrift Uwe Schmidt << Adresse entfernt >>
Uwe Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau“ vom 25…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
Uwe Schmidt
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
29. Oktober 2021 19:01
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau“ vom 25.09.2021 (#229694) wurde von Ihnen nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Schmidt Anfragenr: 229694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229694/ Postanschrift Uwe Schmidt << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, in meiner letzten e-mail an Sie bat ich darum, dass Sie sich noch einmal exakt positi…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
29. Oktober 2021 22:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWGKontrollberichtzuRatskellerIlmenau229694
16,9 KB
Sehr geehrter Herr Schmidt, in meiner letzten e-mail an Sie bat ich darum, dass Sie sich noch einmal exakt positionieren, welchen Weg Sie nun wirklich verfolgen möchten. Ich teilte mit, dass Weg a) Anfrage nach VIG oder Weg b) Verfolgung als Beschwerde möglich sind. Sie teilten mit, dass Sie NUR Weg b) verfolgen möchten, entsprechend wurde ihre Anfrage nach VIG nicht mehr weiter verfolgt und eine Beschwerde nach Weg b) aufgenommen. Dieser Weg führt i.d.R. zu einer Kontrolle vor Ort, über das Ergebnis erhalten Sie keine Information. Nunmehr bin ich sehr erstaunt, dass Sie nach dem Ergebnis von Weg a) fragen. Bitte positionieren Sie ich noch einmal eineindeutig, damit wir wissen, was Sie nun wirklich wünschen! Mit freundlichen Grüßen

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Uwe Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde diese Sache nicht weiter verfolgen und beende sie hier (für mich). Mit …
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
Uwe Schmidt
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ratskeller, Ilmenau [#229694]
Datum
30. Oktober 2021 14:52
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde diese Sache nicht weiter verfolgen und beende sie hier (für mich). Mit freundlichen Grüßen Uwe Schmidt Anfragenr: 229694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229694/ Postanschrift Uwe Schmidt << Adresse entfernt >>